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Das passende Förderprogramm für Ihr Vorhaben

In Baden-Württemberg ist die L-Bank zuständig für die Vergabe der landeseigenen Förderprogramme. Mit ihrem Partner, der Bürgschaftsbank, macht sie so Einiges möglich. Die Handwerkskammern sind Multiplikatoren für die Förderbanken. Sie recherchieren für Existenzgründerinnen und Existenzgründer nach geeigneten Förderdarlehen oder Zuschüssen und stellen für die Betriebe die besten Programme zusammen.

Förderdarlehen - Mehr als nur zinsgünstig

Egal ob Existenzgründung, Wachstumsfinanzierung oder Liquiditätskredit – die Förderprogramme der Bürgschaftsbank, L-Bank oder KfW bieten dem Handwerk nicht nur zinsgünstige Darlehen, sondern auch die Möglichkeit, Kredite und Beteiligungen abzusichern, ohne dafür das ganze Vermögen zu belasten.

Fördermittel werden grundsätzlich über die Hausbank beantragt. Bevor Investitionen getätigt und Verträge unterschrieben werden, muss deren Genehmigung vorliegen, sonst können die Mittel nicht in Anspruch genommen werden.

Ihre Handwerkskammer berät Sie gerne über das für Ihr Vorhaben passende Förderprogramm. Regelmäßig finden auch regionale Sprechtage mit Vertretern der L-Bank und der Bürgschaftsbank statt. Die aktuellen Termine finden Sie unter Veranstaltungen.

Förderprogramme der L-Bank

Speziell auf Gründer/innen zugeschnittene Finanzierungsangebote bietet die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank). Hier finden Sie neben einem Einmaleins der Unternehmensfinanzierung auch Unterlagen fürs Finanzierungsgespräch sowie Informationen zu folgenden Förderprogrammen für Gründer:

 Startfinanzierung 80 -> Förderung von Existenzgründungen und Vorhaben innerhalb von 5 Jahren nach Gründung (obligatorisch mit Bürgschaft)

Das können Sie finanzieren:

  • Maximaler Kapitalbedarf 200.000 € je Unternehmerin oder Unternehmer, insgesamt maximal 800.000 € je Unternehmen
  • Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit durch Gründung eines neuen Unternehmens oder Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder tätige Beteiligung an einem bestehenden Unternehmen

 Gründungsfinanzierung -> Förderung von Existenzgründungen und Vorhaben mit größerem Finanzierungsbedarf bis zu 5 Jahre nach Gründung

Das können Sie finanzieren:

  • Existenzgründungen durch Gründung eines neuen Unternehmens, Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder tätige Beteiligung an einem Unternehmen
  • Förderdarlehen bis maximal 5 Mio. €
  • Erweiterung, Modernisierung, Verlagerung bestehender Unternehmen (keine Förderung mit der Meistergründungsprämie)

 Investitionsfinanzierung -> Förderung u.a. von Übernahme, Modernisierung oder Standortverlagerung

Das können Sie finanzieren:

  • Investitionskosten für Grundstücke, Gebäude, Baumaßnahmen, Maschinen, Anlagen, Einrichtungen, Fahrzeuge, IT, Übernahmepreis
  • Erweiterung, Modernisierung, Rationalisierung / Betriebsübernahmen, Beteiligungen
  • Betriebsverlagerung

Vorhaben von Existenzgründerinnen und Existenzgründern können mit diesem Programm nicht finanziert werden.

 Ressourceneffizienzfinanzierung -> u.a. Förderung der Energie- und Materialeinsparung in Unternehmen sowie betrieblichen Umweltschutzmaßnahmen

 MikroCrowd -> Crowdfunding trifft Förderdarlehen

 Innovationsfinanzierung 4.0 -> Finanzierung des Kapitalbedarfs von innovativen Unternehmen (Projekte im Bereich Produktentwicklung, Digitalisierung, Mobilität)

 Digital Jetzt - Investitionsförderung für KMU  -> Das Programm bietet finanzielle Zuschüsse und soll Firmen dazu anregen, mehr in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten zu investieren.

 Meistergründungsprämie -> Förderung in Höhe von 10% der Investitionskosten, maximal 10.000 Euro

Die aktuellen Konditionen aller Förderprogramme in den Bereichen Existenz- und Mittelstandsförderung finden Sie in dieser Gesamtübersicht.

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© Foto: Manfred Grünwald

Weitere Förderprogramme des Landes und des Bundes für kleine und mittlere Unternehmen

 Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

 KfW > Gründen und Erweitern > Finanzierungsangebote

 Bürgschaftsbank Baden-Württemberg

 MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg

 Gründungszuschuss der Arbeitsagentur

 Messeförderung für junge innovative Unternehmen

Ob Ihr Landkreis, Ihre Stadt oder Ihre Gemeinde zusätzlich eigene Förderungen anbietet, können Sie bei der jeweiligen Wirtschaftsförderung erfragen.

Informationen zu den Förderprogrammen für Beratung und Coaching, die Sie in Anspruch nehmen können, finden Sie im Menüpunkt Beratungsförderung.

 


Weitere Beiträge zum Thema Förderung

 


 

Downloads

 Broschüre Selbständig im Handwerk, Kap. 17: Öffentliche Förderprogramme – so helfen Bund und Länder (0,25 MB)
Planen Sie für Ihre Existenzgründung möglichst auch öffentliche Förderprogramme ein! Ihr Start in die unternehmerische Selbstständigkeit wird durch verschiedene Hilfen von Bund und Ländern unterstützt.

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