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Wissens-ABC

 

Existenzgründer werden in ganz besonderem Maße von Bund und Ländern unterstützt. Egal ob in Form von Gründerdarlehen, Zuschüssen, Bürgschaften oder geförderten Beratungen – hier ist für jeden Gründer ein passendes Förderprogramm dabei.

1) Öffentliche Finanzhilfen

Bei fast allen Gründungsvorhaben wird es benötigt: Startkapital. Doch was tun, wenn die eigenen Ersparnisse nicht dafür ausreichen? Für diesen Fall bieten Bund und Länder Existenzgründern verschiedenste Finanzhilfen an. Aber Achtung: auf die Finanzhilfen besteht kein Rechtsanspruch.

Damit Sie bei der Beantragung der Finanzhilfen alles richtig machen, sollten Sie folgende wichtige Voraussetzungen beachten:

  • Anträge auf Finanzhilfen müssen Sie grundsätzlich vor Investitionsbeginn bzw. Durchführung des Vorhabens stellen.
  • Sie müssen über die erforderliche persönliche und fachliche Qualifikation verfügen.
  • Es können nur Vorhaben gefördert werden, die eine nachhaltige, tragfähige Existenz erwarten lassen.
  • Eigenmittel sollten Sie in angemessenem Umfang einsetzen.

Die Finanzhilfen können Sie einsetzen für:

  • Investitionen wie zum Beispiel Grundstücke, Gebäude, Einrichtungen, Maschinen, Fahrzeuge
  • das erste Warenlager
  • Betriebsmittel zur Vorfinanzierung betrieblicher Kosten und Außenstände

Es gilt das sogenannte „Hausbankprinzip". Anträge auf öffentliche Finanzhilfen stellen Sie über Ihre Bank. Sie benötigen ein aussagefähiges Geschäftskonzept mit Planungsrechnungen (Download zum Thema Businessplan) und einen Lebenslauf.

Die Stellungnahme Ihrer Handwerkskammer

Die betriebswirtschaftlichen Berater Ihrer Handwerkskammer geben zu Ihrem Existenzgründungsvorhaben die erforderlichen Stellungnahmen ab. Lassen Sie sich deshalb rechtzeitig durch die betriebswirtschaftlichen Berater Ihrer Handwerkskammer beraten!

Weiterführende Informationen zu öffentlichen Finanzhilfen für Existenzgründer finden Sie unter:
www.l-bank.de
www.kfw.de
www.mbg.de
www.buergschaftsbank.de
www.mein-mikrokredit.de

Tipp: Sie können die Finanzhilfen auch nach der Betriebsgründung für neue Investitionen zur Existenzsicherung beantragen.

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