Die Suche nach einer Nachfolge
So schwer eine Auseinandersetzung mit dem Thema Nachfolge sein mag, schlimmer ist der Gedanke, dass der Fortbestand des Unternehmens bedroht sein könnte, für das man so hart gearbeitet hat. Nicht immer steht für die Betriebsnachfolge ein geeignetes Familienmitglied bereit. Beginnen Sie in diesem Fall rechtzeitig mit der Nachfolgeplanung. Empfohlen wird, fünf Jahre im Voraus mit der Suche nach einer geeigneten Person für die Betriebsnachfolge zu beginnen. Nicht in jedem Fall ist die oder der erste Interessierte auch passend für Ihr Unternehmen.
Wer kommt für eine Betriebsübernahme in Frage?
- Familienmitglieder
- Derzeitige oder frühere Mitarbeitende
- Existenzgründerinnen oder -gründer mit den notwendigen handwerksrechtlichen Voraussetzungen
- Mitbewerber, die sich vergrößern oder ein zusätzliches Standbein aufbauen wollen
Die Suche nach einer fähigen Nachfolge kann schwierig und zeitintensiv sein. Einerseits soll die Suche diskret erfolgen, andererseits soll das Angebot so breit wie möglich gestreut werden. Nutzen Sie deshalb alle in Frage kommenden Möglichkeiten zur Suche.
Legen Sie Ihre Nachfolgesuche breit an:
- Betriebsbörsen der Handwerkskammern und Fachverbände
- eigenes Inserat bzw. Recherche in Internet-Unternehmensbörsen wie z. B. www.nexxt-change.org
- Inserate in Tageszeitungen und Fachzeitschriften
- Inserate in den örtlichen, gut gelesenen Gemeindemitteilungsblättern
- Anzeige in der DHZ (Deutsche Handwerkszeitung)
- Aushänge in Meister- und Technikerschulen oder bei den geeigneten Fachbereichen der Fachhochschulen und Universitäten
- Information von Brancheninsidern, wie Vertretern Ihrer Lieferanten und Innungsobermeister
- Firmenmakler und Unternehmensberatungsgesellschaften
Kriterien zur Beurteilung einer geeigneten Nachfolgeperson
- Über welche Ausbildung verfügt die oder der Interessierte? Sind die notwendigen handwerksrechtlichen Voraussetzungen vorhanden?
- Liegen zusätzliche Qualifikationen vor?
- Wie war der berufliche Werdegang? Hat die Person bereits Führungserfahrung gesammelt und kennt sich auch im kaufmännischen Bereich aus?
- Unterstützen Partner und Familie das Vorhaben?
- Kann die oder der Interessierte die Finanzierung sicherstellen? Stehen ausreichend Eigenmittel zur Verfügung?
Festlegung des Kaufpreises
Natürlich hat die oder der Übergebende ein großes Interesse daran, einen möglichst guten Verkaufspreis zu erzielen. Doch ist der Preis dem Zustand des Unternehmens tatsächlich angemessen? Überhöhte Kaufpreise können nach der Übergabe häufig zu Problemen, bis hin zur Betriebsaufgabe des Unternehmens führen. Außerdem kann eine zu hohe Preisvorstellung dazu führen, dass Nachfolgeinteressierte abgeschreckt werden oder die eingebundene Hausbank die Finanzierung ablehnt. Das kann die Nachfolgesuche erheblich erschweren.
Eine Betriebsbewertung nach dem im Handwerk gebräuchlichen AWH-Verfahren kann dabei helfen eine faire Grundlage für den späteren Verkaufspreis zu finden.
Kann kein Nachfoler gefunden werden?
Trotz gründlicher Suche gelingt es leider nicht immer, einen Nachfolger für den eigenen Betrieb zu finden. Die Betriebsaufgabe ist dann der letzte Schritt - und oft ein schwerer. Bei aller Sentimentalität, die dabei verständlicherweise einhergehen mag, ist auch hier eine solide Planung unerlässlich. Eine geplante, kontrollierte Betriebsaufgabe kann finanziellen Schaden abwenden und das Engagement zu einem guten Ende bringen.
Grundsätzliche Überlegungen
Bevor über die geeignete Strategie zur Betriebsaufgabe nachgedacht werden kann, sind einige grundsätzliche Überlegungen anzustellen:
Welche Alternativen gibt es?
- Verkauf, Verpachtung oder vorübergehende Stilllegung
- siehe auch Varianten der Betriebsübergabe
Soll die Betriebsaufgabe abrupt in einem Schritt erfolgen oder über längere Zeit in mehreren?
- In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie eventuell vorhandene Restaufträge abgewickelt werden können. Zu beachten sind auch steuerliche Aspekte. So wird etwa eine Abwicklung über einen längeren Zeitraum hinweg nicht als steuerlich begünstigte Betriebsaufgabe behandelt.
Bei einer schrittweisen Verkleinerung des Unternehmens können sich jedoch arbeitsrechtliche Probleme ergeben.
Wann und wie die Öffentlichkeit informieren?
- Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, Banken und sonstige Geschäftspartner müssen unterrichtet werden - doch wann ist der beste Zeitpunkt? Informiert man zu früh, besteht die Gefahr, dass Kunden abwandern. Andererseits zwingen Verträge mit Kündigungsfristen oftmals zu früherer Verkündung.
Vermögen und Steuer
- Was soll mit dem bisherigen Betriebsvermögen, insbesondere mit den Immobilien, geschehen? Hierbei sind wichtige steuerliche Gesichtspunkte zu beachten.
Was kommt danach?
- Wie geht es weiter? Zu bedenken ist die Frage nach dem künftigen Lebensunterhalt und nach der Altersversorgung des Inhabers. Daneben können insolvenzrechtliche Aspekte eine Rolle spielen, darunter etwa Probleme im Zusammenhang mit einer Restschuldbefreiung.
Die genannten Fragestellungen bilden den Rahmen, innerhalb dessen die im Einzelfall günstigste Strategie zu entwickeln ist.
Welche Aspekte im Detail zu beachten sind, beispielsweise bei der Kündigung der Arbeitsverhältnisse, der Abwicklung bestehender Verträge oder in steuerlicher Hinsicht, lesen Sie in unserer Broschüre "Betriebsaufgabe erfolgreich meistern". In dieser finden Sie auch einige Musterformulare und Checklisten.
Bei Fragen und Unklarheiten erhalten Sie professionelle Beratung von Ihrer Handwerkskammer - objektiv und kostenfrei.