Förderung in der Selbständigkeit
Förderprogramme
In Baden-Württemberg ist die L-Bank zuständig für die Vergabe der landeseigenen Förderprogramme. Mit ihrem Partner der Bürgschaftsbank macht sie so einiges möglich. Die Handwerkskammern sind Multiplikatoren für die Förderbanken. Sie recherchieren für Sie nach geeigneten Förderdarlehen oder Zuschüsse und stellen für die Betriebe die besten Programme zusammen.
Voraussetzung für die Unterstützung durch Förderprogramme ist die Tragfähigkeit des Vorhabens. Hierzu ist es erforderlich, dass Sie einen Geschäftsplan erstellen, aus dem der nachhaltige wirtschaftliche Erfolg erkennbar ist.
Förderdarlehen - Mehr als nur zinsgünstig
Egal ob Existenzgründung, Wachstumsfinanzierung oder Liquiditätskredit – die Förderprogramme der Bürgschaftsbank, L-Bank oder KfW bieten dem Handwerk nicht nur zinsgünstige Darlehen, sondern auch die Möglichkeit, Kredite und Beteiligungen abzusichern, ohne dafür das ganze Vermögen zu belasten.
Fördermittel werden grundsätzlich über die Hausbank beantragt. Bevor Investitionen getätigt und Verträge unterschrieben werden, muss deren Genehmigung vorliegen, sonst können die Mittel nicht in Anspruch genommen werden.
Finanzierungsprogramme der L-Bank
Finanzierungsprogramme der KfW
Finanzierungsprogramme der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg
Nach positiver Prüfung Ihres Vorhabens durch die Hausbank, leitet diese direkt den Antrag an das passende Förderinstitut weiter. Nach Genehmigung erfolgt die Auszahlung über die Hausbank nach Vorlage von Verwendungsnachweisen. Die Rückzahlung des Kapitaldienstes (Zins und Tilgung) erfolgt ebenfalls über die Hausbank.
Allgemeine Informationen zu Antragsstellung und Kreditvergabe liefert die Broschüre:
Finanzhilfen und Tipps zur Existenzgründung und Existenzfestigung (652kB)
Informationen zu den Förderprogrammen für Beratung und Coaching, die Sie in Anspruch nehmen können, finden Sie im Menüpunkt Beratungsförderung.
© Foto: Steffen Müller Fotografie
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