Wissens-ABC
Die Landeskreditbank Baden-Württemberg unterstützt als Förderbank Baden-Württembergs die Wirtschaft, die Kommunen und die Menschen im Land. Für Gründer und Selbständige gibt es spezielle Angebote:
• Förderung von Existenzgründungen und Vorhaben junger Unternehmen bis zu 5 Jahre nach Gründung
• Finanzierung von Investitionskosten, Warenlager und Betriebsmittelbedarf
• Förderdarlehen mit verbilligten Sollzinssätzen
Existenzgründer und junge Unternehmen erhalten über ihre Hausbank Förderdarlehen mit verbilligten Zinsen. Sie können damit alle Arten von Investitionen in Baden-Württemberg finanzieren.
Wer wird gefördert?
Existenzgründer
Als Existenzgründer gelten Personen, die sich selbstständig machen. Die Person muss aktiv an der Unternehmensführung beteiligt sein, zum Beispiel als geschäftsführender Gesellschafter. Als Existenzgründer im Sinne des Programms gelten auch Unternehmer, die seit weniger als 5 Jahren selbstständig sind, bei Nachfolgeregelungen auch länger als 5 Jahre. Staatsangehörigkeit, Alter und Wohnsitz spielen keine Rolle.
Junge, kleine und mittlere Unternehmen bis 5 Jahre nach Gründung
Maximal 5 Jahre darf die Gründung, Übernahme oder Beteiligung zurückliegen. Das Unternehmen muss die Größenkriterien der EU für kleine und mittlere Unternehmen erfüllen und sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden. Der Sitz des Unternehmens spielt keine Rolle. Auch ausländische Investoren können gefördert werden. Entscheidend ist, dass das Unternehmen in Baden-Württemberg investiert.
Mögliche Antragsteller und Kreditnehmer
Antragsteller kann entweder das Unternehmen oder der Gründer bzw. Unternehmer als natürliche Person im juristischen Sinne sein.
Was wird gefördert?
Existenzgründung
• Gründung eines neuen Unternehmens
• Übernahme eines bestehenden Unternehmens
• Tätige Beteiligung an einem Unternehmen
Wichtig ist, dass sich der Gründer/Nachfolger mit dem Unternehmen selbstständig macht. Das Unternehmen kann als Haupterwerbsquelle oder auch dauerhaft zum Nebenerwerb gegründet werden.
Investitionsvorhaben junger Unternehmen (Existenzfestigung)
• Erweiterungen (auch Standortverlagerungen)
• Modernisierung
• Rationalisierung
• Umstellung der Produktionsverfahren und Produktpalette
• Kauf von Unternehmen
Tätige Beteiligungen von natürlichen Personen
Gesellschafter können für den Erwerb oder die Aufstockung einer tätigen Beteiligung eine Förderung erhalten, auch wenn sie schon länger als 5 Jahre selbstständig sind.
Förderfähige Kosten: Investitionskosten und Betriebsmittelbedarf
• Betriebsgrundstücke und -gebäude
• Baukosten
• Maschinen, Anlagen, Einrichtungen
• Betriebsfahrzeuge
• Warenlager
• Betriebsmittel
• Übernahmepreis für das Unternehmen oder für Unternehmensanteile
Investitionsort
• Existenzgründer müssen ihr Unternehmen in Baden-Württemberg gründen oder übernehmen.
• Junge Unternehmen müssen in Baden-Württemberg investieren. Sie können aber ihren Unternehmenssitz außerhalb der Landesgrenzen haben.
Wie wird gefördert?
Art der Finanzierung
Die Gründer und jungen Unternehmen erhalten über ihre Hausbank ein langfristiges Förderdarlehen zu verbilligten Sollzinssätzen. Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
Bruttodarlehensbeträge
• Mindestbetrag: 5.000 Euro
• Höchstbetrag: in der Regel 5 Mio. Euro
Laufzeitvarianten
LAUFZEIT (IN JAHREN) | TILGUNGSFREIE ANLAUFJAHRE | SOLLZINSBINDUNG (IN JAHREN) |
5 | 0, 1 | 5 |
8 | 0, 1 oder 2 | 8 |
10 | 0, 1 oder 2 | 10 |
15 | 0, 1 oder 2 | 10 |
20 | 0, 1, 2 oder 3 | 10 |
Bei der ausschließlichen Finanzierung von Betriebsmitteln beträgt die maximale Laufzeit 5 Jahre, bei Warenlagern bis zu 10 Jahren.
Auszahlung: 100 %
Sollzinssätze
Das Land verbilligt alle Darlehen der Gründungsfinanzierung zusätzlich. Diese Zinsverbilligung gilt für die gesamte Laufzeit, außer bei 15- und 20-jährigen Darlehen. Hier gilt sie nur für die ersten 10 Jahre.
Der Sollzinssatz ist in der Regel für die gesamte Laufzeit gebunden. Bei 15- und 20-jähriger Laufzeit endet die Sollzinsbindungsfrist jedoch nach 10 Jahren. Es gilt das flexibilisierte risikogerechte Zinssystem (RGZS). Die Zinstermine sind monatlich jeweils zum Monatsende.
Bereitstellungsprovision
• Keine Bereitstellungszinsen für 1 Jahr nach Zusage durch die L-Bank
• 0,25 % pro Monat für Darlehensbeträge, die ein Jahr nach Zusagedatum noch nicht abgerufen sind
Tilgung
• Nach Ablauf der tilgungsfreien Jahre, monatlich in gleich hohen Raten zum Monatsende
Sicherheiten
Unternehmen und Hausbank vereinbaren eine bankübliche Besicherung. In der Regel übernimmt die Hausbank gegenüber der L-Bank die volle Haftung dafür, dass das Darlehen zurückgezahlt wird.
Reichen der Hausbank die Sicherheiten für eine bankübliche Besicherung nicht aus, ist eine Risikoübernahme (öffentliche Bürgschaft) durch die Bürgschaftsbank oder die L-Bank möglich. Die L-Bank ist für Bürgschaftsbeträge über 1,25 Mio. Euro zuständig.
Für die Gründungsfinanzierung bietet die Bürgschaftsbank eine standardisierte Kombi-Bürgschaft 50 an. Die Bürgschaftsprovision der Kombi-Bürgschaft 50 ist fix und richtet sich nach der RGZS-Preisklasse des Darlehens. Außerdem ist die Bearbeitung der Förderanträge für Darlehen und Bürgschaft aufeinander abgestimmt. Neu ab 01.02.2018: Die L-Bank, Bereich Unternehmensfinanzierung bietet für Darlehensbeträge ab 2,5 Mio. Euro ebenfalls Kombi-Bürgschaften 50 an.
Kombination mit anderen Förderprogrammen
• Die Gründungsfinanzierung kann mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden.
• Die Gründungsfinanzierung wird mit Mitteln des Landes verbilligt. Daher kann sie für die gleichen förderfähigen Kosten nicht mit anderen Förderprogrammen, die aus Landesmitteln finanziert werden, kombiniert werden.
• Es sind jedoch Einschränkungen aufgrund des EU-Beihilferechts zu beachten.
EU-Beihilferecht
Darlehen der Gründungsfinanzierung können Beihilfen im Sinne der EU darstellen. Ob ein Förderdarlehen aktuell eine Beihilfe ist, können Sie mit dem EU-Beihilfewertrechner der L-Bank feststellen. Wird dort ein positiver Beihilfewert ausgewiesen, enthält das Darlehen eine Beihilfe und muss die jeweiligen beihilferechtlichen Anforderungen der EU erfüllen.
Darlehen mit einem positiven Beihilfewert werden seit 01.01.2015 als KMU-Beihilfe gemäß Artikel 17 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU (VO(EU) Nr. 651/2014) oder auf Basis der De-minimis-Verordnung (VO(EU) Nr. 1407/2013) vergeben. Welche Investitionsvorhaben und Kosten auf welcher beihilferechtlichen Grundlage gefördert werden, entnehmen Sie bitte der Ziffer 6 des Programmmerkblatts. Außerdem kann die gesamte Förderung als De-minimis-Beihilfe erfolgen, wenn das Darlehen mit dem ERP. -Kapital für Gründung der KfW kombiniert werden soll.
Antragstellung
Hausbankenverfahren
Gründer und junge Unternehmen stellen den Förderantrag bei ihrer Hausbank. Sie leitet den Antrag, eventuell über ihr Zentralinstitut, weiter an die L-Bank.
Antragsformulare
Bitte verwenden Sie für Anträge in der Gründungsfinanzierung nur das Antragsformular der KfW in der L-Bank-Version. Bitte verwenden Sie diese Version ausschließlich für Anträge in der Gründungsfinanzierung der L-Bank, nicht für Programme der KfW.
Die Antragsformulare sind bei vielen Hausbanken in deren IT-System elektronisch hinterlegt. Oder die Hausbanken haben die Vordrucke vorrätig. Sie können das Formular auch hier als PDF-Datei herunterladen, am PC ausfüllen, abspeichern und ausdrucken.
Für einen vollständigen Antrag benötigen Sie folgende Formulare:
• Antragsformular (L-Bank-Version des KfW-Antrags)
• De-minimis-Erklärung
bei Darlehen bis 500.000 EUR, oder falls zum Beispiel Beteiligungen, Erwerb bisher gepachteter Geschäftsräume, Warenlager oder Betriebsmittel finanziert werden. Weitere de-minimis-relevante Investitionsvorhaben finden Sie in Ziffer 6 des Programmmerkblatts.
Weitere Anlagen des KfW-Antrags sind für Anträge der Gründungsfinanzierung nicht relevant.
Nur bei Unternehmensverflechtungen mit Beteiligungsquoten ab 25 % benötigen Sie außerdem:
• Berechnungsbogen des KMU-Infoblatts
Antragsfrist
Bitte stellen Sie den Antrag unbedingt, bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen.
Sonst können Sie für diese Kosten kein Darlehen der Gründungsfinanzierung erhalten. Entscheidend ist der Zeitpunkt, an dem Sie den Förderantrag auf dem Formular der L-Bank bei Ihrer Hausbank stellen und unterschreiben. Erst danach können Sie zum Beispiel Kaufverträge abschließen oder Aufträge vergeben.
Andere Fristen gibt es nicht. Sie können das ganze Jahr über Anträge stellen.
Unternehmen und Hausbank können zunächst auch ein verkürztes Antragsformular, den Beihilfeantrag für das Fördergeschäft (Vordruck 9087), vollständig ausfüllen und gemeinsam unterschreiben. Auch dies gilt als Antragstellung im Sinne des EU-Beihilferechts, so dass das Unternehmen danach mit dem Vorhaben beginnen kann. Der Beihilfeantrag verbleibt bei der Hausbank.
Antragsweg
• Gründungsfinanzierung
Richten Sie bitte alle Anträge auf Gründungsfinanzierung ausschließlich an die L-Bank. Stellen Sie den Antrag bei Ihrer Hausbank, die ihn dann an die L-Bank weiterleitet.
• Gründungsfinanzierung mit Kombi-Bürgschaft 50
Wenn Sie zusammen mit dem Darlehen der Gründungsfinanzierung eine Kombi-Bürgschaft 50 der Bürgschaftsbank beantragen, gilt derselbe Antragsweg: über die Hausbank an die L-Bank. Weitere Informationen zur Antragstellung für die Kombi-Bürgschaft 50, finden Sie auf einer eigenen Internetseite.
• Darlehen der Gründungsfinanzierung mit einem Förderkredit der KfW
Wollen Sie gleichzeitig Programme der KfW beantragen, stellen Sie bitte zwei Anträge bei Ihrer Hausbank. In solchen Fällen übernimmt teilweise auch das Zentralinstitut im Rahmen der elektronischen Antragstellung die Aufsplittung eines Antrags. Ihre Hausbank berücksichtigt das bei der Antragstellung.
Aktuelle Zinssätze
Für die Darlehen der Gründungsfinanzierung gilt das flexibilisierte risikogerechte Zinssystem.
Weitere Programme
Alle weiteren Programme der L-Bank Förderbank finden Sie hier.
Quelle: Handwerkskammer Freiburg