Steuertipp: Steuerprüfung - darauf darf das Finanzamt zugreifen
17.05.2015
Betriebsprüfer des Finanzamts sind von Haus aus neugierig. Seit 2002 hilft ihnen das Recht auf Datenzugriff, möglichst viele Informationen vom Unternehmer zu bekommen. Doch dürfen Prüfer des Finanzamts ihre Nase überall hineinstecken? Traurige Antwort: Ja, zumindest dann, wenn es sich um steuerlich relevante Aufzeichnungen handelt. Erfahren Sie mehr.
Quelle: InfoStream der Handwerkskammer Karlsruhe