01.10.2026, 11:00 – 12:00 Uhr
„Im September 2022 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) geurteilt, dass Arbeitgeber in Deutschland zur Zeiterfassung aller Mitarbeitenden gesetzlich verpflichtet sind. Doch viele Unternehmen haben noch kein systematisches Verfahren zur Ermittlung der Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter implementiert.“
Dennoch ist das Urteil zuallererst als Chance zu betrachten: Es ebnet den Weg für effizientere und transparenter Abläufe im Personalmanagement von Unternehmen in Deutschland. Bei der herkömmlichen Zeiterfassung mit „Zettel und Stift“ gibt es viele Möglichkeiten, dass sich Fehler einschleichen können – die Zeiten müssen händisch gepflegt, im Büro gesammelt und anschließend im System eingetragen werden.
Die digitale Arbeitszeiterfassung erhöht nicht nur die Genauigkeit und Transparenz, sondern sie spart auf beiden Seiten auch Zeit und Nerven. Und wie einfach das inzwischen umzusetzen ist zeigen wir in diesem Webseminar – ohne Insellösung und doppelter Pflege.
Inhalte des Seminars:
- Analoge vs. digitale Zeiterfassung – welche Unterschiede bestehen?
- Die rechtliche Grundlage – was ist aktuell eigentlich Pflicht?
- Was bedeutet das Gesetz für mich als Unternehmer?
- Zeiterfassung = Mitarbeiterkontrolle? Wie überzeuge ich meine Mitarbeiter
- Anforderungen an ein digitales System
- Wie finde ich die passende digitale Arbeitszeiterfassung?
- Diskussionsrunde und Austausch
Das Webseminar findet statt am
- Donnerstag, dem 1. Oktober 2026 von 11 – ca. 12 Uhr
- Die Anmeldung finden Sie hier
Die Teilnahme am Webseminar ist kostenlos.