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Wissens-ABC

Auf dem Weg zur Arbeit, während des Jobs, auf dem Heimweg: Ein Unfall ist schnell passiert. Arbeitnehmer sind in diesen Fällen versichert – per Gesetz bei der Berufsgenossenschaft, kurz BG. Der Chef dagegen fällt nur unter den Versicherungsschutz, wenn es, wie noch bei einigen wenigen Gewerken, in der BG-Satzung steht. Friseure zum Beispiel sind automatisch mit Anmeldung ihres Betriebs bei der Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtpflege versichert. Bei den meisten Handwerksberufen sieht es da allerdings anders aus. Nach der Gründung ist ein Unternehmer in der Regel gar nicht gegen Unfälle abgesichert, wenn nicht bereits eine private Vorsorge besteht.

Berufskrankheiten, wie zum Beispiel Lärmschwerhörigkeit, die von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin definiert werden, sind bei einer privaten Unfallversicherung in der Regel sowieso nicht abgedeckt, im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung eines Arbeitnehmers. Eine Möglichkeit sich abzusichern besteht darin, sich für einen freiwilligen Tarif zu entscheiden, der auch Berufskrankheiten abdeckt, wie die Tarife der BGs. Seit es die Pflichtmitgliedschaft bei der BG für Unternehmer nicht mehr gibt, bieten auch einige andere Versicherungen spezielle Tarife für Handwerker an, wie zum Beispiel die Versorgungswerke der Handwerkskammern.

Den umfassenderen Schutz bieten jedoch Berufsunfähigkeitsversicherungen. Weil die tägliche Arbeit eines Handwerkers meist körperlich anspruchsvoll und das Risiko damit hoch ist, kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung oft besonders viel. Ein Problem für Existenzgründer, deren Startkapital anfangs für andere Dinge eingesetzt werden muss. Es gibt jedoch Alternativen, die den Gründergeldbeutel in den ersten Jahren noch nicht so sehr belasten, aber eben auch nicht den gleichen Schutz beinhalten.

Ab und zu werden wegen bestehenden Vorerkrankungen Anträge für Berufsunfähigkeitsversicherungen vom Versicherer abgelehnt. Manchmal gibt es zwar die Möglichkeit, die Vorerkrankungen im Vertrag auszuschließen, sodass zumindest teilweise ein Versicherungsschutz besteht. In manchen Fällen lehnt die Versicherung aber ganz ab.

Es gibt einige Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung, die meistens keine Gesundheitsprüfung erfordern und oft günstiger sind. Sie springen aber auch nur in ganz bestimmten Fällen ein und bieten in der Regel weniger Schutz als eine Berufsunfähigkeitsversicherung:

•    Die Unfallversicherung leistet im Schadensfall eine Einmalzahlung und/oder eine Rente, vorausgesetzt, der Schaden ist durch einen Unfall entstanden. Die freiwillige BG-Unfallversicherung für Unternehmer leistet nicht nur bei Arbeitsunfällen, sondern in der Regel auch bei Berufskrankheiten. Private Unfälle sind dabei nicht abgedeckt. Bei vielen Unfallversicherungen lassen sich zusätzliche Leistungen mitversichern.

•    Die Dread-Disease- oder Schwere-Krankheiten-Versicherung zahlt nur, wenn der Versicherte bestimmte Krankheiten bekommt, die vorher festgelegt wurden. In der Regel wird ein einmaliger Betrag bei Krankheitseintritt ausbezahlt.

•    Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt nur dann eine Rente aus, wenn die versicherte Person überhaupt keiner Arbeit mehr nachgehen kann. Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird dagegen in der Regel der zuletzt ausgeübte Beruf zugrunde gelegt.

•    Die Grundfähigkeitsversicherung leistet dann eine Rente, wenn im Vertrag definierte Fähigkeiten verloren gehen, wie zum Beispiel Sehen, Hören, Sitzen. Bei Berufsunfähigkeit durch psychische Erkrankungen oder Rückenbeschwerden, zwei der häufigsten Gründe für Berufsunfähigkeit, zahlt die Versicherung in den seltensten Fällen. Kosten und Nutzen der Versicherung muss dabei besonders gut abgewogen werden.


Wichtig vor dem Abschluss:

•    Die Angebote der verschiedenen Versicherungen unterscheiden sich meist enorm. Ein Vergleich ist deshalb sinnvoll. Außerdem wird es schwieriger eine Versicherung abzuschließen, wenn bereits eine Ablehnung vorliegt.

•    Weil sich die Verträge der Versicherer eben immer unterscheiden, ist es wichtig das Kleingedruckte genau zu lesen, ob der Versicherer zum Beispiel auf die „abstrakte Verweisung“ verzichtet, also die Verpflichtung, einen vergleichbaren Beruf anzunehmen.

•    Im Vertrag sollte die Möglichkeit der Nachversicherung vereinbart werden. Wenn das Gehalt dann steigt, kann auch ohne Gesundheitsprüfung der Versicherungsschutz angepasst werden.

•    Die Höhe der Rente muss richtig festgelegt werden. Die vereinbarte Summe sollte den Lebensstandard im Notfall halten können.

•    Wahrheitsgemäße Angaben sind bei Gesundheitsfragen besonders wichtig, da der Versicherer bei verschwiegenen Vorerkrankungen von der Leistungspflicht zurücktreten darf.

•    Besteht bereits eine Vorerkrankung, lässt sich mit einer sogenannte Risikovorabfrage anonym herausfinden, wie die Versicherung die Beschwerden in Hinblick auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung beurteilt.

•    Die Laufzeit des Vertrags sollte bis zum geplanten Renteneintritt dauern, da die Wahrscheinlichkeit wesentlich höher ist, im Alter berufsunfähig zu werden. Endet die Versicherung bereits mit 60 Jahren, der Versicherungsnehmer muss aber noch bis 67 arbeiten, entsteht dadurch eine Lücke in der Versorgung.

Weitere Tipps und Informationen gibt es zum Beispiel auf www.versorgungswerke.de unter der jeweiligen Handwerkskammer oder auch beim Bund der Versicherten www.bundderversicherten.de.

Handwerkskammer Region Konstanz

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