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Wissens-ABC

 

Rund die Hälfte aller Neugründungen in Baden-Württemberg erfolgt im Nebenerwerb1. Nebenerwerb bedeutet dabei, dass der Betrieb kein existenzsicherndes Einkommen erwirtschaftet und der Gründer einer meist sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgeht.

Der Schritt in die Selbständigkeit ist eine große Herausforderung und für viele Gründer stellt es ein hohes Risiko dar von einem geregelten abhängigen Arbeitsverhältnis in eine unsicherer selbständige Existenz zu wechseln. Um dieses Risiko zu minimieren gehen einige Gründer den Weg über die Existenzgründung im Nebenerwerb. Auch um seine Ideen einfach mal zu testen bietet sich die Gründung im Nebenerwerb an.

Einige Vorteile sprechen für die Existenzgründung im Nebenerwerb:

  • Geringes Risiko, da das notwendige Einkommen über die Haupttätigkeit abgesichert ist.
  • Geringerer Kapitaleinsatz. Durch die Haupttätigkeit lassen sich kleinere Investitionen auch ohne Bankdarlehen finanzieren.
  • Geringeres Risiko, da sich über den Nebenerwerb die Nachfrage abschätzen lässt ohne dass das Haupteinkommen wegfällt.
  • Reiner Hinzuverdienst. Die Nebentätigkeit kann auch nur dazu dienen das Haupteinkommen aufzubessern.
  • Sie können testen, ob die Selbständigkeit wirklich für Sie geeignet ist.

 

Aber auch Nachteile der Existenzgründung im Nebenerwerb sind zu bedenken:

  • Der selbständigen Tätigkeit kann nur nach Feierabend oder bspw. samstags nachgegangen werden. Sie sind dadurch wenig flexibel. Durch die Haupttätigkeit können Sie Ihre Kunden nicht so bedienen, wie es möglicherweise gewünscht und erwartet wird.
  • Sie sind zeitlich doppelt eingespannt – sowohl im Haupt- als auch im Nebenerwerb. Nicht immer lässt sich das auf Dauer mit dem privaten Umfeld vereinbaren.
  • Sie sind eingeschränkt. Nicht alle Aufträge lassen sich realisieren. Insbesondere wenn Sie die Grenzen zur Nebentätigkeit nicht überschreiten wollen, können Sie größere Aufträge nicht annehmen.

 

Grundsätzlich unterscheidet sich die Existenzgründung im Nebenerwerb nicht wesentlich von einer hauptberuflichen Existenzgründung. Im Detail sind es vor allem sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten, die es zu beachten gilt. Unter bestimmten Bedingungen unterliegt die selbständige Nebentätigkeit nicht der Beitragspflicht zur Krankenversicherung oder Rentenversicherung.

Erlaubnis zur Nebenerwerbstätigkeit

Besonders wichtig ist, dass Ihnen Ihr Arbeitgeber die selbständige Tätigkeit gestattet. Dies kann im Arbeitsvertrag geregelt sein und ein schriftliches Einverständnis des Arbeitgebers erfordern. Auch wenn nichts geregelt ist, sollten Sie dies unbedingt mit Ihrem Arbeitgeber abklären um das Arbeitsverhältnis nicht zu gefährden. Generell dürfen Sie Ihrem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen oder Ihre Leistungsfähigkeit durch die Nebentätigkeit leiden.
Auch im Nebenerwerb ist wichtig, ob Sie über geeignete Räumlichkeiten verfügen. Klären Sie mit der zuständigen Gemeinde ob ein Gewerbebetrieb in den vorhandenen bzw. geplanten Räumen überhaupt betrieben werden darf. Geregelt ist dies im Bebauungsplan. Dies ist ebenfalls unbedingt vor der Gründung zu klären.

Ausführliche und detaillierte Informationen zur Selbständigkeit im Nebenerwerb finden Sie in unserer Broschüre „Existenzgründung im Nebenerwerb

 

1 Quelle: http://statistik-bw.de/Presse/Pressemitteilungen/2017085

 

Quelle Text: Handwerkskammer Heilbronn-Franken

Quelle Bilder: https://pixabay.com/, https://unsplash.com/ 

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