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Wissens-ABC

 

Der Begriff „Nachhaltigkeit" wird in vielen Bereichen genutzt, ist heute in vieler Munde und für Manche das wichtigste Thema des 21. Jahrhunderts. Kleine und mittlere Betriebe werden sich dem Thema stellen müssen, den Unternehmen verschiedener Couleur bezeichnen sich heute als nachhaltig, um sich einen Wettbewerbsvorsprung zu verschaffen. Die Verknüpfung einer Kreditvergabe an das Vorhandensein eines Nachhaltigkeitskonzeptes ist absehbar.

In der Umsetzung hat das Thema drei konkrete Dimensionen: Ökonomie, Soziales und Ökologie. Dabei ist Nachhaltigkeit als ein Prinzip zu verstehen, nachdem nicht mehr verbraucht werden darf als nachwachsen oder sich generieren und künftig wieder bereitgestellt werden kann.

Im Bereich der Ökonomie geht es darum, dass Wachstum nicht um jeden Preis und auf Kosten anderer durchgesetzt wird. Im Bereich „gewinnorientierter" Unternehmen fällt darunter zum Beispiel eine mitarbeiterorientierte Personalpolitik und faire Arbeitsbedingungen entlang der gesamten Lieferkette. Im Bereich Soziales wird der Mensch in den Vordergrund gestellt und das friedliche Zusammenleben.

Im Bereich Ökologie geht es einerseits um die klassischen Aspekte des Umweltschutzes, zum Beispiel der Abfallvermeidung, der Energieeinsparung und der Materialeffizienz. Vor allem jedoch geht es um die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen beziehungsweise die Umstellung auf die Nutzung erneuerbarer Ressourcen. Im Fokus vieler Interessenparteien steht dabei das Bemühen, den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren, um die Erderwärmung zu verhindern – Stichwort „Klimaneutralität".

Klimaneutralität bringt zum Ausdruck, dass durch eine Tätigkeit, z. B. einen Arbeitsprozess, das Klima nicht beeinflusst wird – und daraus abgeleitet, dass keine das Klima schädigenden Gase emittiert werden oder – als Ersatz – deren Emissionen vollständig kompensiert werden.

Der Gesetzgeber auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene macht in diesem Zusammenhang verstärkt Vorgaben. Mit der Änderung des Klimaschutzgesetzes hat die Bundesregierung die Klimaschutzvorgaben verschärft und das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 verankert. Bereits bis 2030 sollen die Emissionen um 65 Prozent gegenüber 1990 sinken.

Ein Unternehmen kann Klimaneutralität folgendermaßen erreichen:

  • Ermittlung der vom Betrieb verursachten Treibhausgase (CO2-Rechner/CO2-Bilanz)
  • Potentiale zur CO2-Vermeidung und CO2-Verminderung erarbeiten und umsetzen
  • Kompensieren der verbleibenden Emissionen

 

Die durch betriebliche Aktivitäten in die Atmosphäre emittierten Treibhausgase (Kohlendioxid, Methan, Fluorkohlenwasserstoffe usw.) werden erfasst und mit einem CO2-Äquivalent belegt. Das Ergebnis bildet der CO2-Fußabdruck des Unternehmens. Potentiale zur Vermeidung und zur Verminderung werden erarbeitet und umgesetzt.

Unter CO₂-Kompensation versteht man in erster Linie „Zahlungen zur Finanzierung von Treibhausgas mindernden Investitionen (z.B. Windkraftanlagen in Entwicklungsländern)", die sowohl von Privatpersonen als auch Firmen vorgenommen werden können. Ziel dieser Maß-nahmen ist es die selbst „verursachte" CO₂-Belastung auszugleichen.

Zum grundlegenden Einstieg in das Thema hat das baden-württembergische Handwerk den internetbasierten „Quick-Check" entwickelt. Nach der Eingabe unternehmensbezogener Daten erhält der Unternehmer eine einfache CO2-Bilanz als Tortendiagramm. Das dahinterstehende Informationsportal wird weiter ausgebaut und liefert in der Endstufe - bezeichnet als Klimaampel - nach entsprechender Dateneingabe detaillierte Informationen bis hin zu einem Branchenvergleich.

Der Einstieg in das Thema Klimaneutralität erfolgt über die Erstellung einer CO2-Bilanz des Unternehmens. Sprechen Sie dazu gerne den Umweltberater Ihrer Kammer an.

 

Text:

Uwe Schopf, Beauftragter für Umwelt und Technologie

Handwerkskammer Heilbronn-Franken

(Stand: August 2022)

 

 

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