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Bundesförderung für effiziente Gebäude

Wissens-ABC

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Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, wurden die bestehenden Programme zur energetischen Gebäudesanierung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie in einem vereinfachten Förderangebot zusammengefasst.

Die BEG ist in drei Teilprogramme aufgeteilt:

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)


Geltungsbereich

  • für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime
  • für alle Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbegebäude oder kommunale Gebäude
  • sowohl für Neubau als auch bei Gebäudesanierungen


Erneuerbare-Energien-Paket und Nachhaltigkeitszertifizierung

Neu ist die Einführung von so genannten Erneuerbare Energien-Paketen. Hier gibt es ein Plus bei der Förderung in Höhe von 2,5 Prozent bei Neubauten und von fünf Prozent bei Sanierungen, wenn das installierte Erneuerbare-Energien-Paket mindestens 55 Prozent des Leistungsbedarfs deckt. Der Bonus steigert außerdem die förderfähigen Kosten auf 150 000 Euro je Wohneinheit.

Neu ist auch Bonus für Nachhaltigkeitszertifizierung. Analog zum Erneuerbaren-Bonus gibt es ein Förderplus von 5 Prozent.

Sanierungsfahrplan

In der Sanierung gibt es außerdem bei der Sanierung in mehreren Schritten auf Basis eines individuellen Sanierungsfahrplans einen Bonus von 5 Prozent bei jedem Sanierungsschritt.
In der Sanierung entfällt das KfW Effizienzhaus 115. Stattdessen gibt es in der Sanierung die Stufe Effizienzhaus 40. Die drei Standards für Effizienzgebäude Denkmalschutz, Effizienzgebäude 100 und Effizienzgebäude 70 werden jeweils um 7,5 Prozentpunkte bessergestellt.

Zuschüsse für Nichtwohngebäude

Neu im Bereich der Nichtwohngebäude ist die Möglichkeit, bei Eigenfinanzierung einen Zuschuss zu erhalten. Bislang war nur die Kreditvariante möglich. Die förderfähigen Kosten steigen um fünf Millionen auf 30 Millionen Euro. Statt bis zu 275 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche sind nun maximal 2.000 Euro anrechenbar. Für eine qualifizierte Baubegleitung gewährt der Staat Zuschüsse in Höhe von 50 Prozent der Kosten.

Förderung der Baubegleitung

Leistungen von Sachverständigen zur Nachweiserstellung, zur Baubegleitung und zur Zertifizierung der Nachhaltigkeit werden einheitlich mit 50 Prozent der Kosten bezuschusst. Bei Effizienzhäusern gibt es dafür maximal 10.000 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und 4.000 Euro je Wohneinheit für Mehrfamilienhäuser bis zu insgesamt 40.000 Euro.
Bei Nichtwohngebäuden wurde die Förderung der Baubegleitung neu eingeführt. Die Höhe der förderfähigen Kosten beträgt bei Effizienzgebäuden 10 Euro pro m² Nettogrundfläche, maximal jedoch 40.000 Euro.

KWK und Photovoltaik

In der BEG WG und NWG werden stromerzeugende Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien (zum Beispiel Photovoltaik, Windkraftanlagen, Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen) und Stromspeicherung für die Eigenstromversorgung mitgefördert, wenn für diese Anlagen keine Förderung bzw. Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz in Anspruch genommen wird.

Die BEG EM ist bereits im Januar 2021 in der Zuschussvariante beim BAFA gestartet. Ab 2023 soll die Förderung in jedem Förderbereich dann wahlweise als direkter Investitionszuschuss des BAFA oder als zinsverbilligter Förderkredit mit Tilgungszuschuss der KfW möglich sein.

Weitere Informationen unter www.deutschland-machts-effizient.de und bei Ihrer regionalen Handwerkskammer.

 
Quellen

Text:   Handwerkskammer Karlsruhe (Stand: Juli 2021)

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