Gründerpreis Schwäbisch Media

Art des Wettbewerbs:
Landeswettbewerb

Teilnahmeberechtigung:
Der Wettbewerb wird jedes Jahr von Schwäbisch Media ausgelobt. Ideenreichtum und Innovationskraft, zwei Merkmale gerade von vielen Handwerksbetrieben, sind gefragt.

Teilnahmevoraussetzungen:
Für den Gründerpreis der Schwäbischen Zeitung können sich erfolgreiche junge Unternehmen aus den zugelassenen Landkreisen bewerben, die nach dem 01. Januar 2015 gegründet oder übernommen wurden. Das Unternehmen muss mehrheitlich im Besitz des Firmengründers bzw. des -nachfolgers sein. Tochterunternehmen bestehender Gesellschaften sind nicht zugelassen.

Art und Höhe der Prämierung:
1. Platz:
5.000 Euro & Trophäe + Mediawert in Höhe des Preisgeldes

2. Platz:
2.500 Euro + Mediawert in Höhe des Preisgeldes

3. Platz:
1.500 Euro + Mediawert in Höhe des Preisgeldes

Sonderpreis der Jury:
1.500 Euro + Mediawert in Höhe des Preisgeldes

Publikumspreis:
1.000 Euro + Mediawert in Höhe des Preisgeldes

Verfahren:
Wer in die engere Auswahl kommt und zu den Preisträgern gehört, darüber entscheiden eine Vorjury und Hauptjury.

 

Ansprechpartner/Kontakt:
Weitere Informationen zum Wettbewerb und zur Bewerbung unter: www.schwaebische.de

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