Die gute Form im Handwerk - Handwerker gestalten

Art des Wettbewerbs:
Allgemeiner Wettbewerb

Teilnahmeberechtigung:
Die zugelassenen Wettbewerbsberufe sind:
Goldschmiede, Silberschmiede, Steinbildhauer/Steinmetze, Holzbildhauer, Tischler, Metallbauer, Kürschner, Glas- und Porzellanmaler/Kunstglaser, Glasveredler/Glasgraveur, Glaser, Herrenschneider, Maler, Keramiker, Weber, Vergolder, Damenschneider, Drechsler, Graveure, Modisten, Augenoptiker, Siebdrucker, Flexografen, Buchbinder, Metallbildner, Konditoren.

Teilnahmevoraussetzungen:

  • die Gesellen- bzw. Abschlussprüfung wurde in der Zeit vom Herbst des Vorjahres bis zum Sommer des Wettbewerbsjahres abgelegt
  • zum Zeitpunkt der Gesellen- oder Abschlussprüfung dürfen die Bewerber nicht älter als 25 Jahre sein. In Ausnahmefällen werden Teilnehmer bis zu einem Höchstalter von 28 Jahren zugelassen
  • die Wettbewerbsarbeit muss mindestens die Note "gut" in der Gesellenprüfung erhalten haben.

Verfahren:
Die gute Form im Handwerk wird für Teilnehmer aus Nordrhein-Westfalen in der Regel nur auf Bundesebene ausgetragen. Eine Ausnahme bilden die Tischler, hier findet auch ein Landeswettbewerb statt. Mehr dazu hier.

Ansprechpartner/Kontakt:
Nähere Auskünfte erteilen die Beraterinnen und Berater der Handwerkskammern. Ihre/n zuständige/n Ansprechpartner/in finden Sie in dieser Datenbank.

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