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Steuer-Änderungen im Bürokratie-Entlastungsgesetz

28.10.2024

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Das Vierte Bürokratie-Entlastungsgesetz bringt wesentliche Steueränderungen, um den administrativen Aufwand zu senken:

  1. Verkürzte Aufbewahrungsfristen: Buchungsbelege müssen nur noch acht Jahre statt bisher zehn aufbewahrt werden. Diese Änderung gilt jedoch nicht für alle Dokumente, sondern speziell für Rechnungen, während andere Unterlagen wie Jahresabschlüsse eine zehnjährige Frist behalten.
  2. Neue Schwellenwerte für Umsatzsteuer-Voranmeldungen: Ab 2025 ist nur bei einer Umsatzsteuerzahlung von mehr als 9.000 Euro im Vorjahr eine monatliche Anmeldung notwendig; ansonsten genügt eine vierteljährliche Meldung.
  3. Differenzbesteuerung angepasst: Die Bagatellgrenze bei Wiederverkäufen wird von 500 auf 750 Euro erhöht. So können Unternehmen ähnliche Käufe und Verkäufe in einem Betrag erfassen und sparen damit Aufwand bei der Einzelberechnung.

 

Diese Änderungen sollen kleinen und mittelständischen Unternehmen mehr Entlastung in der Buchhaltung bieten.

 

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Deutsche Handwerks Zeitung

Quelle: Deutsche Handwerks Zeitung, Bernhard Köstler, 25.10.2024
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