
So erkennen Sie gefälschte Rechnungen
In letzter Zeit erhalten Handwerksbetriebe vermehrt gefälschte Rechnungen, mit denen Betrüger versuchen, hohe Geldbeträge zu erschleichen. Lothar Hempel, Experte für Wettbewerbsrecht bei der Handwerkskammer Konstanz, gibt folgende Hinweise, wie man solche Fälschungen erkennt:
1. Absender sorgfältig prüfen
- Behördliche Aufmachung hinterfragen: Ist der Briefumschlag mit offiziellen Stempeln oder Logos versehen?
- E-Mail-Adressen überprüfen: Sind die Absenderadressen bekannt oder wirken sie verdächtig?
- Telefonisch rückfragen: Im Zweifel den Rechnungssteller über eine offiziell bekannte Nummer kontaktieren.
- Unterschriften prüfen: Ist die Unterschrift einer vermeintlichen Autoritätsperson plausibel?
2. Inhalt der Rechnung analysieren
- Zweck der Rechnung bewerten: Klingt die Forderung legitim?
- Online-Recherche: Den Absendernamen zusammen mit Begriffen wie „Fake“ oder „Betrug“ in Suchmaschinen eingeben.
- Form und Sprache prüfen: Sind Schreibfehler oder ungewöhnliche Formulierungen vorhanden?
3. Auffällige Abläufe erkennen
- Drohungen und Fristen: Werden kurze Zahlungsfristen gesetzt oder mit Konsequenzen wie Inkasso gedroht?
- Verzug prüfen: Ist tatsächlich ein Zahlungsverzug entstanden oder ist dies nur vorgetäuscht?
4. Zahlungsmodalitäten hinterfragen
- Bankverbindungen überprüfen: Wird die Zahlung auf ein unbekanntes oder ausländisches Konto verlangt?
- Vergleich mit früheren Rechnungen: Stimmen die Bankverbindungen mit früheren überein?
- Vorkasseforderungen: Wird eine Zahlung vor Erbringung der Leistung verlangt?
Bekannte Betrugsmaschen
- Gefälschte Eintragungen: Rechnungen für angebliche Eintragungen in Online-Register oder beim Patent- und Markenamt.
- Behördenvortäuschung: Schreiben, die aussehen, als kämen sie von offiziellen Stellen, wie z. B. der „Gewerbeauskunftzentrale“.
- Nutzung bekannter Markennamen: Rechnungen, die den Anschein erwecken, von bekannten Unternehmen oder Organisationen zu stammen.
Es ist ratsam, bei Unklarheiten stets Rücksprache mit der zuständigen Behörde zu halten.
Den vollständigen Artikel finden Sie auf der Seite der Handwerkskammer Konstanz.