
Neue zentrale Anlaufstelle für Fachkräfteeinwanderung
Seit dem 1. April 2025 gibt es für Unternehmen in Baden-Württemberg eine neue zentrale Anlaufstelle zur Unterstützung bei der Einwanderung von Fachkräften aus dem Ausland: die Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften (LZF). Ziel dieser Einrichtung ist es, den gesamten Prozess rund um die Fachkräfteeinwanderung deutlich effizienter und digitaler zu gestalten.
Die LZF ermöglicht es Unternehmen, das sogenannte beschleunigte Fachkräfteverfahren digital zu beantragen und zu verwalten. Dadurch sollen unter anderem die berufliche Anerkennung und die aufenthaltsrechtlichen Verfahren für ausländische Fachkräfte schneller abgewickelt werden.
Zusätzlich zur digitalen Antragsbearbeitung bietet die LZF umfassende Beratungs- und Informationsangebote an – insbesondere zu den Themen Aufenthaltsrecht, berufliche Anerkennung sowie zur Integration ausländischer Fachkräfte in den Arbeitsmarkt.
Die LZF ist an zwei Standorten in Baden-Württemberg organisiert:
- Regierungspräsidium Stuttgart: Zuständig für Fachkräfte im Bereich der Gesundheitsberufe
- Regierungspräsidium Karlsruhe: Zuständig für alle weiteren Berufsgruppen
Unternehmen können frei wählen, ob sie das Fachkräfteverfahren über die neue Landesagentur oder wie bisher über die zuständigen örtlichen Ausländerbehörden abwickeln möchten.
Mit der LZF setzt Baden-Württemberg ein klares Zeichen für die gezielte und erleichterte Einwanderung qualifizierter Arbeitskräfte – insbesondere vor dem Hintergrund des anhaltenden Fachkräftemangels.
Weitere Informationen finden Unternehmen auf der Website der Handwerkskammer Reutlingen oder direkt bei der LZF.