Neue Meistergründungsprämie seit dem 1. Dezember 2020 beantragbar
07.12.2020
Frischgebackene Meisterinnen und Meister im Handwerk erhalten vom Land Baden-Württemberg eine einmalige Prämie, wenn sie einen Betrieb gründen, übernehmen oder sich maßgeblich an einem Unternehmen beteiligen.
Damit leistet die Landesregierung Baden-Württemberg einen wesentlichen Beitrag zur Förderung Handwerks und zur Sicherung des Wirtschaftsstandorts Baden-Württemberg.
Anträge können im Zusammenhang mit einer Existenzgründungsfinanzierung über die Programme „Startfinanzierung 80" oder „Gründungsfinanzierung" der L-Bank ab dem 1. Dezember 2020 gestellt werden.
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