Richtiges Verbuchen bei Kundenveranstaltungeni
Das richtige Verbuchen von Kosten für Essen und Getränke bei Kundenveranstaltungen ist entscheidend, um steuerliche Risiken zu vermeiden. Hier die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
Hintergrund: Bewirtungsaufwendungen
- Bewirtungsaufwendungen unterliegen den strengen Regelungen des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG.
- 70 % der Bewirtungskosten sind als Betriebsausgaben abziehbar, wenn die betriebliche Veranlassung nachgewiesen werden kann.
- Die Vorsteuer aus der Cateringrechnung kann zu 100 % erstattet werden.
Typische Fehler
- Falsche Kontenwahl: Kosten für Catering und Getränke werden oft auf allgemeinen Konten wie "Werbung" oder "Repräsentation" verbucht.
- Fehlende Trennung: Bewirtungskosten müssen separat erfasst werden (§ 4 Abs. 7 EStG). Ohne diese Trennung entfällt der Betriebsausgabenabzug.
Empfehlungen für die Praxis
- Gästeliste aufbewahren: Diese dient als Nachweis für die betriebliche Veranlassung.
- Trennung der Kosten:
- Kosten für Essen und Getränke stets auf dem Konto "Bewirtungsaufwendungen" buchen.
- Übrige Veranstaltungskosten separat erfassen.
- Zeitnah buchen: Die korrekte Verbuchung sollte sofort nach der Veranstaltung erfolgen, nicht erst zum Jahresende.
Urteilsrelevanz (FG Berlin-Brandenburg, Az. 6 K 6089/20)
- Die Richter lehnten einen Betriebsausgabenabzug ab, da die Bewirtungskosten nicht getrennt erfasst wurden.
- Alkohol als Sonderfall: Hoher Alkoholkonsum kann die betriebliche Veranlassung infrage stellen.
Erweiterung auf andere Szenarien
- Messeveranstaltungen und Partys: Auch bei Feierlichkeiten nach Messen gelten die strengen Regelungen des § 4 Abs. 7 EStG.
- Praxistipp: Getrennte Buchführung schützt vor steuerlichen Nachteilen.
Fazit
Eine präzise Dokumentation und getrennte Buchführung der Kosten sind unerlässlich, um Steuerprobleme bei Kundenveranstaltungen zu vermeiden. Unternehmen sollten diese Vorgaben unbedingt in ihre Buchhaltungsrichtlinien aufnehmen, um rechtssicher zu handeln.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Deutsche Handwerks Zeitung