
Kleinunternehmerregelung trotz zu hohem Vorjahresumsatz?
Ab dem 1. Januar 2025 treten durch das Jahressteuergesetz 2024 erhebliche Änderungen bei der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung in Kraft. Die Umsatzgrenzen werden deutlich angehoben: Unternehmer können die Kleinunternehmerregelung anwenden, wenn ihr Gesamtumsatz im Vorjahr (2024) nicht mehr als 25.000 Euro betrug und im laufenden Jahr (2025) voraussichtlich 100.000 Euro nicht überschreiten wird.
Eine wesentliche Neuerung betrifft die unmittelbare Wirkung bei Überschreitung der Umsatzgrenze im laufenden Jahr. Wird die 100.000-Euro-Grenze überschritten, verliert der Unternehmer ab diesem Zeitpunkt den Kleinunternehmerstatus und muss ab diesem Zeitpunkt Umsatzsteuer in seinen Rechnungen ausweisen. Die Umsätze bis zum Erreichen der Grenze bleiben jedoch umsatzsteuerfrei.
Es ist daher für Kleinunternehmer unerlässlich, ihren Gesamtumsatz kontinuierlich zu überwachen, um bei Annäherung an die 100.000-Euro-Grenze rechtzeitig reagieren zu können. Andernfalls droht die Pflicht, nicht ausgewiesene Umsatzsteuer nachträglich aus eigenen Mitteln an das Finanzamt abzuführen.
Diese Anpassungen bieten einerseits die Möglichkeit, länger von den Vorteilen der Kleinunternehmerregelung zu profitieren, erfordern jedoch auch eine erhöhte Aufmerksamkeit hinsichtlich der Umsatzentwicklung, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website der Deutschen Handwerks Zeittung.