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Kleinunternehmerregelung trotz zu hohem Vorjahresumsatz?

03.03.2025

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Ab dem 1. Januar 2025 treten durch das Jahressteuergesetz 2024 erhebliche Änderungen bei der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung in Kraft. Die Umsatzgrenzen werden deutlich angehoben: Unternehmer können die Kleinunternehmerregelung anwenden, wenn ihr Gesamtumsatz im Vorjahr (2024) nicht mehr als 25.000 Euro betrug und im laufenden Jahr (2025) voraussichtlich 100.000 Euro nicht überschreiten wird. ​

Eine wesentliche Neuerung betrifft die unmittelbare Wirkung bei Überschreitung der Umsatzgrenze im laufenden Jahr. Wird die 100.000-Euro-Grenze überschritten, verliert der Unternehmer ab diesem Zeitpunkt den Kleinunternehmerstatus und muss ab diesem Zeitpunkt Umsatzsteuer in seinen Rechnungen ausweisen. Die Umsätze bis zum Erreichen der Grenze bleiben jedoch umsatzsteuerfrei. ​

Es ist daher für Kleinunternehmer unerlässlich, ihren Gesamtumsatz kontinuierlich zu überwachen, um bei Annäherung an die 100.000-Euro-Grenze rechtzeitig reagieren zu können. Andernfalls droht die Pflicht, nicht ausgewiesene Umsatzsteuer nachträglich aus eigenen Mitteln an das Finanzamt abzuführen. ​

Diese Anpassungen bieten einerseits die Möglichkeit, länger von den Vorteilen der Kleinunternehmerregelung zu profitieren, erfordern jedoch auch eine erhöhte Aufmerksamkeit hinsichtlich der Umsatzentwicklung, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.​

 

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website der Deutschen Handwerks Zeittung.

Quelle: Deutsche Handwerks Zeittung., 28.02.2025
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