
Höhere Steuerberaterhonorare ab Juli 2025
Ab dem 1. Juli 2025 treten Änderungen der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) in Kraft, die zu höheren Honoraren für Steuerberater führen. Diese Anpassungen betreffen insbesondere Handwerksbetriebe, die regelmäßig steuerliche Dienstleistungen in Anspruch nehmen.
Wesentliche Änderungen:
- Wertgebühren: Für Leistungen wie Buchführung, Jahresabschlüsse und Steuererklärungen erhöhen sich die Gebühren um 6 %.
- Lohnbuchhaltung: Die Betragsrahmengebühren steigen um etwa 9 %.
- Zeitgebühren: Die Abrechnung erfolgt künftig im Viertelstundentakt statt im Halbstundentakt. Die Höchstgebühr steigt von 150 € auf 164 €, der mittlere Gebührensatz von 105 € auf 115 €, was einer Steigerung von rund 9 % entspricht.
- Reisekosten: Die Pauschalen für Tage- und Abwesenheitsgeld bei Geschäftsreisen werden erhöht und an die Regelungen für Rechtsanwälte angepasst.
- Vergütungsvereinbarungen: Beschränkungen bei Pauschalvergütungen entfallen, was flexiblere Vereinbarungen ermöglicht.
Diese Änderungen sollen die gestiegenen Personal- und Sachkosten in den Kanzleien berücksichtigen. Handwerksbetriebe sollten sich auf höhere Kosten für steuerliche Dienstleistungen einstellen und gegebenenfalls ihre Budgets entsprechend anpassen.
Den vollständigen Artikel zu diesem Thema finden Sie auf der Webseite der Deutschen Handwerks Zeitung.