
Steuerfallen bei der EM umgehen
14.06.2024
Am 14. Juni 2024 beginnt endlich die Fußball-Europameisterschaft (EM) in Deutschland. Ein Ereignis, bei dem gefeiert, geschenkt und bewirtet wird. Wollen Unternehmer während der Fußball-EM 2024 Werbemaßnahmen fahren, sollten sie bei den Steuern die wichtigsten Regelungen kennen und beachten.
Bei Geschenken beispielsweise gilt Folgendes:
- Liegen die Geschenkaufwendungen je Empfänger bei netto mehr als 50 Euro (bis Ende 2023: 35 Euro), liegen steuerlich nicht abziehbare Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG vor und die Vorsteuererstattung ist ausgeschlossen.
- Zu den Geschenken zählen auch Nebenkosten wie die Übernahme von Fahrtkosten oder Übernachtungskosten des Beschenkten.
Mehr erfahren Sie in der Deutschen Handwerks Zeitung.
Quelle: Newsletter Deutsche Handwerks Zeitung; 13.06.2024