Steuerlicher Vorteil für Pendler
Steuerlicher Vorteil für Pendler: Wann der längere Arbeitsweg zählt
Für Berufspendler, die eine längere Strecke zur Arbeit nutzen, stellt sich oft die Frage, ob diese steuerlich absetzbar ist. Grundsätzlich gilt laut Einkommensteuergesetz die kürzeste Straßenverbindung als Maßstab für die Entfernungspauschale. Eine längere Strecke kann jedoch anerkannt werden, wenn sie verkehrsgünstiger ist, d. h. regelmäßig schneller oder weniger belastend zu befahren ist.
Voraussetzungen für die Anerkennung
Um die längere Strecke geltend zu machen, müssen Steuerpflichtige nachweisen, dass sie tatsächlich genutzt wird und erhebliche Vorteile bietet. Diese könnten z. B. ein flüssigerer Verkehrsfluss oder die Vermeidung von Staus sein. Einzelne Ausnahmen, wie temporäre Verkehrsprobleme, reichen jedoch nicht aus. Es ist erforderlich, eine regelmäßige Nutzung über einen längeren Zeitraum zu dokumentieren, z. B. mit Fahrzeitenprotokollen.
Urteil des Bundesfinanzhofs
Laut dem Bundesfinanzhof kann eine längere Strecke auch anerkannt werden, wenn sie keine direkte Zeitersparnis bringt, aber andere Vorteile bietet, etwa eine stressfreie Fahrt durch Umgehungsstraßen oder Autobahnen statt durch städtischen Verkehr. Die individuelle Wahl des Verkehrsmittels spielt jedoch keine Rolle. Für alle Wege – unabhängig vom Fortbewegungsmittel – gilt die Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer.
Praktischer Tipp
Pendler sollten ihre Fahrten genau dokumentieren, um im Streitfall Belege vorlegen zu können. Auch alternative Optionen wie die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel können absetzbar sein, wenn die tatsächlichen Kosten die Pauschale übersteigen.
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