
Womöglich steht uns ein neuer Corona-Herbst bevor: Umso besser, wenn Unternehmer die aktuelle Corona-Rechtsprechung kennen, um arbeitsrechtlich gewappnet zu sein. Auch zum Thema Betriebsschließungen und Corona-Hilfen urteilten die Richter. Ein Überblick.
Ein Unternehmen hat keinen Anspruch auf „Dezemberhilfe", auch wenn es wegen des Corona-Lockdowns ab Mitte Dezember 2020 schließen musste. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin (Aktenzeichen VG 26 K 129/21) entschieden und damit die Klage einer Schuhkette abgewiesen.
Ein anderer Fall: Der Bundesgerichtshof entschied, dass Unternehmer keine Entschädigungs- und Schadenersatzansprüche für coronabedingte Betriebsschließungen im Frühjahr 2020 geltend machen können. In dem Fall hatte der Inhaber eines Hotel- und Gastronomiebetriebs gefordert, ihm und anderen Unternehmern die Umsatz- und Gewinneinbußen zu ersetzen.
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