
Betriebsrente: Altersvorsorge (bAV) wird attraktiver
Die Bundesregierung hat ein neues Gesetz zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) beschlossen, das insbesondere für kleine Unternehmen attraktive Rahmenbedingungen schafft. Ziel ist es, die bAV für mehr Beschäftigte zugänglich zu machen, besonders für Menschen mit geringem Einkommen. Die wichtigsten Neuerungen umfassen:
- Höhere Einkommensgrenzen für Geringverdiener: Die Grenze für die steuerliche Förderung steigt von 2.575 Euro auf 2.718 Euro monatlich. Diese Grenze wird zudem dynamisiert, um Lohnerhöhungen zu berücksichtigen, ohne die Förderung zu verlieren.
- Flexiblere Auszahlungsmodelle: Rentner können ihre Betriebsrente künftig bereits mit einer Teilrente der gesetzlichen Rentenversicherung kombinieren, was mehr Flexibilität bietet.
- Entlastung kleinerer Unternehmen: Kleine Unternehmen sollen leichter an bestehenden bAV-Modellen teilnehmen können, was den bürokratischen Aufwand reduziert und die Planungssicherheit erhöht.
- Kapitalmarktoptionen für Pensionskassen: Pensionskassen erhalten mehr Freiheit, in Kapitalmarktprodukte zu investieren, um höhere Renditen zu erzielen und somit höhere Betriebsrenten zu ermöglichen.
Zusätzlich plant Finanzminister Christian Lindner eine Reform der privaten Altersvorsorge. Er schlägt ein staatlich gefördertes Vorsorgedepot vor, das aus bis zu 3.000 Euro pro Jahr bestehen darf, wovon jeder angelegte Euro mit 20 Cent gefördert wird. Das Depot soll auch Aktien enthalten dürfen, und Erträge würden zunächst steuerfrei bleiben, um den Zinseszinseffekt optimal zu nutzen.
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