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Wissens-ABC

Ihr Auftrag ist ausreichend kalkuliert, Sie haben die geforderte Leistung ordnungsgemäß erbracht. Dennoch zahlt der Kunde nicht – weil er nicht bezahlen will oder weil er nicht bezahlen kann. Immer öfter kommen vor allem junge Unternehmer wegen Forderungsausfällen in finanzielle Schwierigkeiten. Häufig zeigt sich, dass Mahnungen und selbst Zwangsmaßnahmen erfolglos verlaufen, weil bereits bei der Auftragsannahme gravierende Fehler gemacht wurden.

Wenn Sie sicherstellen wollen, dass Sie nach Fertigstellung des Auftrags Ihr Geld erhalten, dürfen Sie nicht nur über den Preis verhandeln, sondern müssen bereits vor der Auftragsannahme wichtige Punkte mit dem Kunden regeln, und zwar schriftlich. Ansonsten können Sie im Streitfall nur schwer beweisen, was vereinbart wurde.

 

Diese Aspekte gilt es zu beachten:

 

  • Prüfen Sie die Bonität des Kunden

Holen Sie frühzeitig Informationen über den Kunden ein. Über Auskunfteien und Internetportale können Sie sich erkundigen, ob der Kunde bezahlen kann. Über Geschäftspartner können Sie vielleicht erfahren, wie sein Geschäftsgebaren ist.

  • Schließen Sie schriftliche Verträge ab

Halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest. Wer schreibt, bleibt! Was schriftlich vereinbart ist, dient später der Klarstellung und dem Beweis. Dies gilt auch für spätere Nachträge und Änderungen des Auftrags. Auch hier gilt: Nur mit Unterschrift des Kunden.

  • Besorgen Sie sich die vollständigen und richtigen Kundendaten

Klären Sie vorher, wer der Kunde ist. Ist es z.B. eine Privatperson oder eine Firma? Falls eine Firma: welche? Und ist die Person befugt, den Auftrag zu erteilen? Damit Sie die Rechnung nach erbrachter Leistung überhaupt richtig erstellen können, müssen die Kundendaten, wie Firmenname, Rechtsform, Inhaber/Gesellschafter, Telefon, E-Mail-Adresse und Ansprechpartner etc., korrekt erfasst sein.

  • Vereinbaren Sie, wann und wie die Rechnung zu bezahlen ist.

Je nachdem welche Geschäfte Sie tätigen, können Regelungen zur sofortigen  und  vollständigen Bezahlung der Rechnung in bar oder mittels EC-Karte für Sie von Vorteil sein.  Ggf. hilft Ihnen ein Pfandrecht bei der Durchsetzung Ihrer Forderung.

  • Vereinbaren Sie Anzahlungen- und Abschlagszahlungen

Sie können sich den Geldeingang zumindest zu einem großen Teil absichern, wenn Sie mit dem Kunden Anzahlungen und Abschlagszahlungen vereinbaren. Sollte der Kunde fällige Vergütungsansprüche nicht bezahlen, haben Sie ggf. die Möglichkeit, die Arbeit einzustellen oder Schadensersatz zu verlangen.

  • Räumen Sie sich einen Eigentumsvorbehalt ein

Ein weiteres Sicherungsmittel ist der Eigentumsvorbehalt. Danach soll das Eigentum erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises übertragen werden. Je nach Rechtsgeschäft ist die Vereinbarung eines verlängerten (ggf. mit Verarbeitungsklausel) oder eines erweiterten Eigentumsvorbehalts sinnvoll. Damit sichern Sie ihr Eigentum im Falle einer Insolvenz des Kunden.

  • Fordern Sie Sicherheiten ein (Bau-/Bauausbau)

Wenn Sie u.a. Arbeiten an einem Bauwerk ausführen, denken Sie an eine Sicherungshypothek oder an eine Bauhandwerkersicherung.

  • Schreiben Sie umgehend und korrekt die Rechnung:

Tragen Sie selbst dazu bei, dass der Kunde schnell bezahlt, indem Sie umgehend die Rechnung schreiben, und zwar so, dass sie korrekt ist, alle Angaben enthält und nachvollziehbar ist. Geben Sie in der Rechnung ein konkretes Datum an, bis wann der Betrag bezahlt werden muss. So setzen Sie auch ohne Mahnung den Kunden in Verzug.

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sie können Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, in denen Sie die wichtigsten Grundlagen des Vertrags vorgeben. Allerdings müssen diese AGBs bei Vertragsschluss wirksam einbezogen und rechtlich wirksam sein.

  • Pflegen Sie ein strukturiertes Mahnwesen

Kommt es zu Zahlungsverzögerungen, dann mahnen Sie den Kunden. Häufig hilft auch schon ein Anruf beim Kunden, um ihn zu erinnern oder auch um zu fragen, warum er noch nicht bezahlt hat.

 

 

Weitere Maßnahmen, um die Liquidität zu sichern

Forderungsausfallversicherungen bzw. Warenkreditversicherungen können einen zusätzlichen Schutz bieten. Allerdings helfen sie nur dann weiter, wenn der Kunde in die Insolvenz gerät. Zudem müssen Sie vor Auftragsannahme mit der Versicherung klären, ob sie den Auftrag im geplanten Umfang versichert. Die Höhe des Beitrags orientiert sich u.a. an der Branche, dem Jahresumsatz, der Laufzeit der Forderung, der Bonität des Abnehmers und den gemeldeten Fällen.

Factoring . Beim Factoring treten Sie ihre Außenstände an eine Factoring-Gesellschaft ab und erhalten die Rechnungssumme abzüglich eines Abschlags innerhalb weniger Tage. Ihr Kunde zahlt direkt an die Factoring-Gesellschaft. Factoring-Anbieter setzen häufig eine bestimmte Umsatzgröße voraus oder dass ihr Partner schon einige Jahre erfolgreich am Markt ist. Zudem schließen sie auch manche Branchen aus. Weitere Informationen zum Thema „Factoring“ finden Sie im Artikel „Factoring als alternative Finanzierungsform“ unter https://www.selbstaendig-im-handwerk.de/Wissenswertes/Themen/Factoring-als-alternative-Finanzierungsform).

Die aufgeführten Maßnahmen tragen dazu bei, dass Sie sich gegen Forderungsausfall schützen. Die Maßnahmen schützen Sie aber nur dann, wenn Sie sie konsequent einsetzen. Die Thematik ist rechtlich kompliziert, deshalb helfen Kurzinformationen, z.B. aus dem Internet nicht weiter. Lassen Sie sich deshalb bei den Rechtsberatern Ihrer Handwerkskammer oder Ihres Fachverbandes oder bei einem Rechtsanwalt beraten.

 

Quelle: Handwerkskammer Region Stuttgart, Dezember 2016

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