443 < 2937

EU-Förderung für lokale Handwerksbetriebe

Thema des Monats

© pexels

Was ist LEADER?

Die LEADER-Förderung (Liaison entre actions de développement de l'économie rurale) ist ein Programm der Europäischen Union, das auf die Entwicklung und Stärkung ländlicher Gebiete abzielt. Ziel des Programms ist es, innovative Ansätze zur Entwicklung des ländlichen Raums zu unterstützen und dabei lokale Akteure und Ressourcen einzubeziehen.

Mit LEADER werden Projekte zur Erhaltung der Lebensqualität in ländlichen Räumen gefördert. Das Besondere daran ist, dass die Menschen vor Ort mit an der Projektentwicklung und der Entscheidung über die Förderung mitwirken. Die thematische Bandbreite ist groß – es können beispielsweise wirtschaftliche, soziale, kulturelle und touristische Projekte unterstützt werden. Die Projekte müssen den Zielen und Handlungsfeldern der jeweiligen Entwicklungsstrategie dienen und in der Regel in der LEADER-Region umgesetzt werden.

LEADER-Regionen sind räumlich begrenzte ländliche Gebiete. In der aktuellen Förderperiode von 2023 bis 2027 gibt es in Deutschland 372 und in Baden-Württemberg 20 LEADER-Regionen. Zentral in jeder Region ist die Lokale Aktionsgruppe (LAG), die sich aus Vertretern unterschiedlicher gesellschaftlicher Bereiche zusammensetzt – etwa aus Kommunen, Vereinen, der Wirtschaft und dem sozialen Sektor. Die LAG lenkt den LEADER-Prozess in der Region und entscheidet auf Grundlage einer regionalen Entwicklungsstrategie darüber, welche Projekte sie fördert.

Die Projekte werden durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert, ergänzt durch Mittel von Bund, Ländern und Kommunen.

 

Kennzeichnend für das LEADER-Programm sind sieben wesentliche Merkmale:

  1. Bürgerbeteiligung (Bottom-Up): LEADER verfolgt einen Ansatz, bei dem lokale Gemeinschaften und Akteure aktiv in die Entwicklung und Umsetzung von Projekten eingebunden werden. Dies fördert die Eigenverantwortung und die Identifikation mit den Projekten.
  2. Lokale Aktionsgruppen (LAG): Eine besondere Rolle spielen die lokalen Aktionsgruppen, die sich aus Vertretern unterschiedlicher Bereiche wie etwa aus Kommunen, Vereinen und Interessengruppen, zum Beispiel aus der Wirtschaft oder dem Kultur- und Sozialbereich zusammensetzen. Die LAG bestimmt den LEADER-Prozess in der Region und entscheidet stellvertretend für die Bevölkerung vor Ort, welche Projekte gefördert werden. Die LAGs werden sind in der Regel über Vereine organisiert.
  3. Innovation: LEADER legt großen Wert auf innovative Projekte, die neue Ansätze und Lösungen für lokale Herausforderungen bieten. Dies kann insbesondere die Einführung neuer Technologien, Dienstleistungen oder Produkte umfassen.
  4. Kooperation: Die LEADER-Regionen haben die Möglichkeit, mit anderen europäischen LEADER-Regionen oder mit LEADER-ähnlichen Regionen ein gemeinsames transnationales und/oder gebietsübergreifendes Kooperationsprojekt umzusetzen.
  5. Vernetzung: Unterstützt werden die Akteure durch nationale und europäische Vernetzungsstellen. Die Vernetzung soll den Wissensaustausch und die gemeinsame Nutzung von Ressourcen fördern.
  6. Lokale Entwicklungsstrategie: Die Entwicklungsstrategie bezieht sich auf räumlich genau abgegrenzte ländliche Gebiete und konzentrieren sich auf regionale Besonderheiten.
  7. Integrierte und multisektorale Aktionen: Verschiedene beteiligte wirtschaftliche, soziale, kulturelle, umweltrelevante Akteure und Sektoren sind miteinander verknüpft und agieren gemeinsam.

 

Wer kann gefördert werden?

In LEADER gilt das Kulissenprinzip. Das bedeutet, dass eine Förderung nur möglich ist, wenn das Projekt in einem der LEADER-Aktionsgebiete liegt.

Antragsberechtigt für LEADER-Projekte sind grundsätzlich die lokalen Aktionsgruppen (LAG) sowie alle natürlichen und juristischen Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, wie beispielsweise Privatpersonen, Unternehmen, Vereine und Kommunen.

Es werden über das LEADER-Programm auch kleine Unternehmen bezuschusst, die für die Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung von Bedeutung sind. Dazu gehören beispielsweise Bäcker, Metzger sowie Fach- und Handwerksbetriebe. Insbesondere wird auch die Anschaffung von Verkaufsautomaten für Getränke, Fleisch und Backwaren gefördert, um die ländliche Nahversorgung sicherzustellen.

 

LEADER-Ansprechpersonen vor Ort

In jeder LEADER-Region gibt es ein Regionalmanagement. Dieser ist Ansprechpartner bei Projektideen, berät zur Finanzierung und begleitet bei der Projektentwicklung und Um­setzung. Das Regionalmanagement organisiert den LEADER-Prozess in der Region mit Veran­staltungen und Beteiligungsformaten und hilft dabei, regionale Netzwerke aufzubauen.

Sollte Interesse an einer Antragsstellung über LEADER bestehen, dann ist es wichtig, so früh wie möglich mit der Geschäftsstelle / dem Regionalmanagement in Kontakt zu treten. So kann das geplante Vorhaben zur Antragsreife gebracht werden.

 

Weitere Informationen

Eine Übersicht über die einzelnen LEADER-Aktionsgruppen, die LEADER-Förderkulisse und weitere Informationen sowie den FAQ zu LEADER gibt es unter:

www.LEADER-bw.de

Weitere Informationen zu LEADER gibt es auch bei der Deutschen Vernetzungsstelle Ländliche Räume

https://www.dvs-gap-netzwerk.de

 

 

 

Stand: Juni 2024, Handwerkskammer Heilbronn

zurück
powered by webEdition CMS