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Wissens-ABC

Spätestens im Zuge Ihrer Gründung müssen Sie an alle Punkte denken, die sie vor dem Start in Ihre Selbständigkeit erledigen müssen. Dadurch ersparen Sie sich Zeit und Ärger und sorgen für einen reibungslosen Start.

Wir empfehlen Ihnen folgende Schritte rechtzeitig anzugehen:

1.    Alles aus einer Hand: Ein Termin beim Startercenter

2.    Zum selber machen: Die wichtigsten Anlaufstellen, Formalitäten planen.

Anmeldung bei der Handwerkskammer, Handwerkskarte / Gewerbekarte
Gewerbeanmeldung
Finanzamt, Steuernummer
Gewerbeaufsicht (Landratsamt), Bestimmungen
Bauamt, Nutzungsänderung
Agentur für Arbeit, Versicherungsnachweis
Krankenkasse, Meldepflicht
Berufsgenossenschaft, Unfallversicherung für Mitarbeiter und Unternehmer
Versorgungsunternehmen, Lieferverträge für Strom und Wasser
Handelsregister, Amtsgericht, Notar
Telefon/ Post
Konzessionen, besondere Zulassungen
Versicherungen
Startercenter
Im Rahmen eines Starter-Center-Termins bei Ihrer Handwerkskammer können daher mit einer speziell entwickelten Software alle gründungsrelevanten Daten erfasst und in die entsprechenden Formulare übernommen werden.
Neben der Eintragung bei der Handwerkskammer sind weitere Meldungen nötig oder können – je nach Betrieb – erforderlich sein bei:

  • Gewerbeamt
  • Finanzamt
  • Berufsgenossenschaft
  • Deutsche Rentenversicherung
  • Arbeitsagentur
  • Tarifliche Sozialkassen
  • Handelsregister

Fragen, welche sich im Zuge der Gründung noch ergeben, kann der jeweilige Berater mit den zuständigen Stellen direkt abklären oder es werden Ihnen persönliche Ansprechpartner vermittelt. Auch den Versand der Formulare übernimmt Ihre Handwerkskammer für Sie.

Ihre Vorteile sind:

  • Starke Reduzierung Ihres Aufwandes bei den erforderlichen Formalitäten
  • Zeitliche Entlastung
  • Fachkundige Beratung
  • Beschleunigung der Gründung

Außerdem bieten wir Ihnen an:

  • Vermittlung zu unserer Existenzgründungsberatung
  • Information über unsere Aus- und Weiterbildungsangebote
  • Merkblätter und Infobroschüren

Übrigens: Dateneingabe und Ausdruck der befüllten Erfassungsbögen können auch bequem über die Homepage Ihrer Handwerkskammer von zu Hause aus erledigt werden.


die wichtigsten Anlaufstellen
Für den Fall, dass Sie Ihre Anmelde- und Gründungsformalitäten selbst erledigen möchten, gehen Sie folgende Stellen an, damit Sie bei Ihren Gründungsformalitäten nichts vergessen. Zudem sind noch weitere Anmeldungen notwendig damit Ihre ganze Infrastruktur zum Start steht.

Anmeldung bei der Handwerkskammer
Zuerst melden Sie sich bei Ihrer zukünftigen Interessenvertretung, der Handwerkskammer, an. Als Meisterbetrieb erhalten Sie dort eine Handwerkskarte, ohne Meisterprüfung eine Gewerbekarte. Mit dieser Karte gehen Sie zum Gewerbeamt / Bürgermeisteramt, das für Ihren Betriebssitz zuständig ist.

Gewerbeanmeldung

Auf dem Gewerbeamt Ihrer Gemeinde (Betriebssitz) zeigen Sie die Eröffnung Ihres Betriebes an und weisen mit der von der Handwerkskammer ausgestellten Handwerkskarte (Gewerbekarte) nach, dass Sie bei der Handwerkskammer eingetragen sind. Das Gewerbeamt bestätigt Ihnen die Anmeldung und informiert neben der Handwerkskammer noch eine Reihe anderer Ämter und Institutionen, wie

  • das Finanzamt,
  • die Berufsgenossenschaft,
  • das statistische Landesamt,
  • das Gewerbeaufsichtsamt (bei den Landratsämtern)

Bei folgenden Behörden sollten Sie die Betriebseröffnung unabhängig davon selbst anzeigen: Finanzamt, Gewerbeaufsichtsamt (Landratsamt), Bauamt, Agentur für Arbeit, Krankenkasse und Berufsgenossenschaft.

Finanzamt

Informieren Sie das Finanzamt über Ihre Existenzgründung. Sie erhalten dann Ihre Steuernummer. Weitere steuerliche Beratung erhalten Sie auch über Ihren Steuerberater.

Gewerbeaufsicht
Bei Ihrem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt sollten Sie sich rechtzeitig vor Gründung oder Übernahme Ihres Betriebes erkundigen, ob die von Ihnen geplanten Betriebsräume den Bestimmungen entsprechen und in welchem Umfang Sie weitere Vorschriften wie z.B. über Sozialräume usw. beachten müssen.

Bauamt
Wenn Sie Räume, die bisher anders genutzt waren, künftig als Ihre Betriebsräume nutzen wollen, müssen Sie eine Nutzungsänderung beim zuständigen Bauamt beantragen. Die Planung gewerblicher Um- und Neubauten sollte ebenfalls rechtzeitig mit dem Bauamt abgestimmt werden.

Agentur für Arbeit
Sie erhalten von der  Agentur für Arbeit auf Antrag eine Betriebsnummer, die Sie bei der Ausstellung von Versicherungsnachweisen für Ihre versicherungspflichtigen Beschäftigten am Ende eines jeden Jahres verwenden. Auch wenn Sie einen schon bestehenden Betrieb übernehmen, müssen Sie eine neue Betriebsnummer beantragen, denn die Betriebsnummer ist an den Inhaber des Betriebes gebunden.
Gleichzeitig erhalten Sie auch ein ”Schlüssel-Verzeichnis” über die Art der versicherungspflichtigen Tätigkeiten; die Schlüsselnummern benötigen Sie für die Anmeldung Ihrer Beschäftigten bei der Krankenkasse.

Krankenkasse
Ihre Mitarbeiter müssen bei Ortskrankenkassen oder den zuständigen Innungskrankenkassen bzw. Ersatzkassen angemeldet werden. Dies muss mit dem Vordruck im Versicherungsnachweisheft umgehend nach Einstellung bzw. Übernahme der Mitarbeiter erfolgen, damit diese den Krankenversicherungsschutz genießen. Auch von Ihrer Krankenkasse erhalten Sie eine Betriebsnummer.

Berufsgenossenschaft
Bei Betriebsbeginn sollten sie innerhalb einer Woche der für Ihre Branche zuständigen Berufsgenossenschaft den Gegenstand und die Art des Unternehmens, die Zahl der Versicherten, den Eröffnungstag oder den Tag der Aufnahme der vorbereitenden Arbeiten anzeigen.
Je nach BG können sie als Unternehmer pflichtversichert sein oder sich freiwillig gegen die Risiken der Berufsunfähigkeit versichern.

Versorgungsunternehmen
Schließen Sie mit Versorgungsunternehmen für Wasser, Gas und Strom Lieferverträge ab. Prüfen Sie bei den Stromverträgen die unterschiedlichen Angebote und beziehen Sie auch die von Ihrer Handwerksorganisationen erhaltenen Informationen in Ihren Vergleich mit ein. Nehmen Sie dazu mit den Umweltberatern der Handwerkskammern Kontakt auf.
Prüfen sie bei jedem Angebot nicht nur den Preis, sondern auch andere wichtige Vertragsgrundlagen wie z.B. die Dauer der vertraglichen Bindung oder auch vorgeschriebene Mindestabnahmen.

Handelsregister
Wenn Sie sich als eingetragener Kaufmann (s. Kapitel Rechtsformen) selbständig machen oder Ihren Betrieb in der Rechtsform der GmbH, UG, KG oder OHG gründen, werden Sie in das beim Amtsgericht geführte Handelsregister eingetragen (auch wenn Sie keinen Handelsbetrieb führen). Die Eintragung erfolgt über einen Notar.

Telefon/Post
Überlegen Sie, ob Sie ein Postfach einrichten wollen und beantragen dies beim Postamt.
Prüfen Sie die Angebote der verschiedenen Telefonfirmen für Mobil- und Festnetz und vergleichen Sie auch hier wieder Kosten, Leistungen und Bindungsdauer.

Konzessionen
Für einige Berufe und Betriebe sind besondere Zulassungen notwendig bzw. Beschränkungen zu beachten: Elektrohandwerke, Lebensmittelhandwerke, Gesundheitshandwerke, Schankerlaubnis usw. Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor der Betriebsgründung, ob auch für Ihren Beruf besondere Formalitäten zu beachten sind. 

Versicherungen
Sorgen Sie dafür, dass zum Betriebsbeginn für Ihren Betrieb und für Sie persönlich ein ausreichender Versicherungsschutz besteht. Die Risikovorsorge spielt eine große Rolle.

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