
Wissens-ABC
Eine neue Broschüre gibt nun einen Überblick.
Natürlich ist ein Unternehmen mehr als ein Gebäude. Doch der richtige Standort und die richtige Ausstattung entscheiden mit über den Erfolg, im Friseursalon genauso wie in der Kfz-Werkstatt. Wer mehr Platz für die Produktion braucht oder seine Dienstleistungen an neuer Stelle anbieten möchte und für den Erwerb, Aus- oder Umbau von Räumlichkeiten Geld in die Hand nimmt, sollte sich allerdings nicht nur über die Wettbewerbssituation, die Ergonomie und Logistik Gedanken machen. Den Rahmen geben auch zahlreiche gesetzliche Regelungen und örtliche Vorschriften vor. Die Handwerkskammer Konstanz bietet ihren Mitgliedsbetrieben schon seit Jahren Hilfestellungen bei der Betriebsstättenplanung an. Jetzt hat Umweltschutz- und Technologieberater Peter Schürmann gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen anderer baden-württembergischer Handwerkskammern eine neue Broschüre aufgelegt, die die wichtigsten Spielregeln zusammenfasst.
„In der Beratung erleben wir immer wieder, dass Planungsfehler oder -lücken immense Kosten nach sich ziehen können“, sagt Schürmann. Manchmal ist sogar die ganze Unternehmung zum Scheitern verurteilt. So geschehen im Fall eines Unternehmers, der ein Gebäude gekauft hatte, in dem die vorgesehene Nutzung baurechtlich gar nicht zulässig war. „Gerade im ländlichen Raum bekommt man so etwas nur schwer wieder los – und das kann dann das Aus bedeuten“, weiß der Berater. Die Nachfrage beim örtlichen Bauamt über die Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem Bebauungsplan ist daher bereits im frühesten Planungsstadium unabdingbar. Vorsicht ist auch bei Übernahmen geboten: „Hier gilt zwar Bestandsschutz, aber die Frage ist, ob tatsächlich alles genehmigt wurde bzw. ob etwaige eigene Zukunftspläne am neuen Standort überhaupt zu realisieren sind“, so Schürmann. Ebenfalls zu beachten: Bei einer Nutzungsunterbrechung von mehr als einem Jahr erlischt der Bestandsschutz und neue Genehmigungen sind manchmal gar nicht mehr möglich. Das gilt erst recht, wenn es vorher schon Ärger gab: „Vor dem Kauf sollte man sich unbedingt erkundigen, ob in der Vergangenheit Nachbarschaftsbeschwerden vorlagen“, rät Schürmann. In solchen Fällen kämen nämlich bei einem Besitzerwechsel oft Forderungen nach.
Planungsfehler werden teuer
Die Vorgeschichte eines Grundstücks genauer unter die Lupe zu nehmen, lohnt auch beim Thema Altlasten: „Behörden neigen dazu, denjenigen in die Pflicht zu nehmen, der gerade greifbar ist. Und das kann richtig teuer werden“, sagt der Experte. Sein Tipp: Eine Altlastenklausel im Kaufvertrag, denn die schützt zumindest vor den finanziellen Folgen der Vergangenheit.
Manchmal liegen die Tücken auch im Detail, so zum Beispiel, wenn die vorgeschriebenen Stellplätze für Kunden nicht nachgewiesen werden können und dann auf einmal eine horrende Ablösesumme fällig wird. „Das kann manchmal mehr kosten als die gesamte Betriebseinrichtung und die Kalkulation schnell zur Makulatur werden lassen“, sagt Schürmann. Bei anderen Dingen haben die Firmeninhaber dagegen durchaus Gestaltungsspielräume, die zu nutzen sich auszahlen kann. Wenn man etwa das Grundstück nicht komplett zupflastert, sondern durch Entsiegelung oder eine Dachbegrünung Regenwasser auf dem eigenen Grundstück entsorgt, macht sich das bei den Abwassergebühren positiv bemerkbar. Ähnliches gilt für die Energieversorgung: „10 Prozent Einsparungen gehen immer, also auch ohne große Investitionen“, lautet hier die Faustregel der Berater.
Vorausschauendes Planen ist auch bei den Sozialräumen dringend geboten: „Selbst wenn das für ein Ein-Mann-Startup-Unternehmen zunächst keine Rolle spielt: Man sollte sich nicht leichtfertig Entwicklungsmöglichkeiten verbauen. Und sobald man auch nur eine Aushilfe beschäftigen will, muss man den gesetzlichen Bestimmungen eben Genüge tun“, so Schürmann. Und die reichen von der Beleuchtung, Belüftung und Raumtemperatur an den Arbeitsplätzen bis hin zu den entsprechenden Sanitärräumen.
Was wann und für wen zu beachten ist, fasst die Broschüre der Kammerexperten jetzt übersichtlich zusammen – und das auch bei exotischeren Themen wie Einbruchsicherung oder Abfallentsorgung. „Wir wollen damit natürlich nicht den professionellen Planer oder die fundierte Beratung ersetzten“, sagt Peter Schürmann. Aber zumindest sorgen die Checklisten am Ende jedes Kapitels dafür, dass bei der Planung kein wichtiger Punkt vergessen wird – und man dann im laufenden Betrieb das Nachsehen hat.
Die Broschüre Betriebsstättenplanung im Handwerk steht Ihnen zum Download bereit oder kann unter Tel. 07531/205-386 bei der Handwerkskammer Konstanz angefordert werden. Ansprechpartner zum Thema Betriebsstättenplanung bei der Handwerkskammer Konstanz ist Peter Schürmann, Tel. 07531/205-375, E-Mail an peter.schuermann@hwk-konstanz.de
"Gute Planung ist mindestens die halbe Miete. Bei größeren Vorhaben sollte man daher frühestmöglich Expertenrat einholen."
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Quelle: HWK Konstanz