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Wissens-ABC

Sind die Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Ihrem Handwerksbetrieb noch aktuell?

Der Arbeitgeber trägt per Gesetz die gesamte Verantwortung für seine Mitarbeiter und muss Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren durchführen. Diese Verpflichtung besteht, sobald auch nur ein Mitarbeiter als Vollzeit-, Teilzeit-, oder Aushilfskraft beschäftigt wird. Eine der gesetzlichen Vorgaben für den Arbeitgeber ist die Bestellung von Betriebsärzten und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Je nach Betriebsgröße und Engagement kann der Unternehmer dieser Verpflichtung unterschiedlich nachkommen.

 

 

 

 

 

Quelle Bilder: pixabay.com

Eine weitere Pflicht ist die Erstellung und Dokumentation einer Gefährdungsbeurteilung. Diese Pflicht ist in der Betriebssicherheitsverordnung geregelt. Die Verordnung enthält seit dem 01. Juni 2015 neue Vorgaben um ergonomische und psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu verringern sowie besondere Vorgaben zur alters- und alternsgerechten Gestaltung von Arbeitsmitteln.

Der ZDH hat eine Checkliste für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz für Handwerksbetriebe erarbeitet. Sie kann auf folgender Seite heruntergeladen werden. Die Checkliste soll insbesondere Arbeitgebern in kleineren Betrieben des Handwerks einen praxisnahen Einstieg in den Umgang mit psychischen Belastungen am Arbeitsplatz ermöglichen. Neben einer kurzen allgemeinen Einführung in das Thema enthält die Checkliste eine Beschreibung der Vorgehensweise bei der Beurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz mit vielen Beispielen. Schließlich können die Arbeitgeber ihre eigene Gefährdungsbeurteilung zur psychischen Belastung in eine Checkliste eintragen und damit ihre bestehende Dokumentation ergänzen.

Weitere Informationen rund um das Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz erhalten Sie bei Ihrer Handwerkskammer.

 

 

 

 

 

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Quelle Text: Handwerkskammer Mannheim, Mai 2016

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