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Abmahnwelle gegen Handwerksbetriebe

Wissens-ABC

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Wegen angeblicher Verstöße gegen den Datenschutz auf ihren Webseiten werden im Moment zu Tausenden Handwerksbetriebe durch Anwälte abgemahnt. Es geht um die Verwendung von Google Fonts auf Internet-Seiten.

Bereits seit mehreren Wochen erhalten in Deutschland Tausende Webseitenbetreiber Abmahnschreiben wegen angeblich rechtswidriger Verwendung von Google Fonts. Vor allem eine Anwaltskanzlei aus Berlin verschickt derzeit in sehr großem Maßstab Abmahnungen an unsere Handwerksbetriebe. In der Regel werden die Empfänger zu einer pauschalen Zahlung zwischen 200 und 500 EUR aufgefordert. Der abmahnende Anwalt bezieht sich dabei auf ein Urteil des Landgerichts (LG) München, das im Januar 2022 die Online-Nutzung von Google Fonts mit der Begründung verboten hatte, dass dabei unerlaubt personenbezogene Daten an den Suchmaschinen-Konzern in die USA weitergegeben werden (Az. 3 O 17493/20).

Die versandten anwaltlichen Schreiben verwenden weitestgehend gleichlautende Formulierungen, variieren jedoch zum Teil beträchtlich hinsichtlich der konkret gestellten Forderungen. Aktuelle Abmahnungen umfassen vor allem Forderungen auf Unterlassung der Nutzung von Google Fonts, aber auch auf Schadensersatzzahlungen sowie auf Ersatz der Anwaltskosten.

Interessant dabei ist die Fragestellung, wie die entsprechenden Handwerker-Webseiten durch die Anwaltskanzlei gefunden wurden. Hier steht konkret die Vermutung im Raum, dass der Abmahner nicht zufällig auf diese Webseiten gestoßen ist, sondern aktiv mithilfe einer speziellen Suchmaschine das Internet nach Seiten mit Google Fonts durchsucht. "Es spricht bereits einiges dafür, dass die Anwaltsschreiben rechtsmissbräuchlich sind, da die angeblichen Betroffenen die Websites vorsätzlich angesteuert haben dürften", meint dazu Joerg Heidrich, Justiziar beim Heise-Verlag.

Im Falle einer Abmahnung empfehlen wir unseren Mitgliedsbetrieben, dass Sie keinesfalls vorschnell eine Zahlung vornehmen oder gar eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Stattdessen sollten sie einen Anwalt für Medienrecht einschalten oder sich mit der kostenfreien Rechtsberatung der Handwerkskammern in Verbindung setzen.

Weiterführende Informationen dazu finden Sie auch hier.

 

Text: Handwerkskammer Ulm (Stand: November 2022)

 

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