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Tipps für Handwerker zur Steuererklärung 2023

22.05.2024

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Fahrtkosten, Homeoffice-Pauschale, Betriebskostenabrechnung – bei der Steuererklärung 2023 gibt es Einiges zu beachten. Wer sich nicht die Zeit nimmt, kann schnell Angaben vergessen, die Steuerersparnisse ermöglichen. 

1) Alle Fahrtkosten angegeben

Angestellte können die Entfernung zum Arbeitsort in der Anlage N bei den Werbungskosten angeben. Angesetzt werden 30 Cent pro Kilometer bzw 38 Cent ab dem 21. Kilometer (einfache Strecke). Auch Dienstreisen mit dem Privatfahrzeug sollten in Anlage N erfasst werden. 

2) Homeoffice-Pauschale angeben

Wer seine Tätigkeit ganz oder teilweise in den eigenen vier Wänden verrichtet, kann für bis zu 210 Tage im Jahr die Homeoffice-Pauschale von sechs Euro pro Tag geltend machen (ebenfalls Anlage N). Arbeitsmitteln wie Laptop oder Bürostuhl können zusätzlich abgesetzt werden.

Weitere Tipps erhalten Sie im Artikel der Deutschen Handwerks Zeitung.  Handwerkschefs finden hier ein paar zusätzliche Tipps.



Quelle: Newsletter Handwerkskammer Ulm, 22.05.2024
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