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31.01.2024

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Aufräumen, umräumen und die aktuellen Steuertrends und Termine im Auge behalten: Um diese Steuer-Angelegenheiten sollten Sie sich zu Beginn des neuen Jahres kümmern.

1. Gastro-Umsatzsteuer in der Silvesternacht

Ob die Produktion in der Werkhalle oder die Auftragsbearbeitung im Büro – eine moderne Gewerbehalle bietet ausreichend Platz für alle Geschäftsbereiche. Dabei sollten Bauherren nicht nur den aktuellen Bedarf, sondern auch künftige Anforderungen mitdenken. Befindet sich der Handwerksbetrieb im Wachstum und wird auf absehbare Zeit etwa eine größere Werkstatt benötigt, sollte dies bei der Modernisierung berücksichtigt und gegebenenfalls an anderer Stelle Platz eingespart werden. Allerdings ist es auch nicht ratsam, die Hallen überzudimensionieren. Ungenutzter Platz ist verschenktes Geld.

2. Homeoffice-Pauschale: Aufzeichnungen führen

Auch im Jahr 2024 profitieren Selbstständige und Mitarbeiter von der Homeoffice-Pauschale. Als Betriebsausgaben beziehungsweise Werbungskosten steuerlich absetzbar sind sechs Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro im Jahr. Wer nur fünf Minuten am Wochenende oder an Feiertagen zu Hause beruflich tätig wird, profitiert. Es empfiehlt sich für das Steuerjahr 2024 auf jeden Fall kurz aufzuzeichnen, an welchen Tagen welche Aufgaben im Homeoffice wahrgenommen werden.

Zu den weiteren Tipps

 

 

Quelle: Blitzlicht Handwerkskammer Ulm vom 31.01.2024; Text: Bernhard Köstler
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