Fahrtenbuch führen: Dos und Don´ts
Das Führen eines Fahrtenbuchs erfordert präzise und regelmäßige Aufzeichnungen aller Fahrten, um steuerlich anerkannt zu werden. Notwendige Details umfassen die Route, den Kilometerstand und den Fahrtzweck. Ein typischer Fehler ist die Nutzung von Excel oder Cloud-Tools, da diese nachträgliche Änderungen ermöglichen, was das Finanzamt nicht akzeptiert. Ebenso problematisch sind lose Blätter oder das Nachschreiben des Fahrtenbuchs. Um potenzielle Probleme frühzeitig zu erkennen, können Unternehmer eine Anrufungsauskunft beim Finanzamt einholen. Ein Steuerberater bietet zudem wertvolle Unterstützung, da er passende Fahrtenbuchsysteme kennt, die steuerlich problemlos anerkannt werden.
Wichtige „Dos und Don’ts“:
Dos:
- Fahrten zeitnah, lückenlos und vollständig aufzeichnen.
- Angaben zu Route, Kilometern und dem Zweck der Fahrt festhalten.
- Ein geschlossenes System verwenden, in dem nachträgliche Änderungen sichtbar bleiben.
Don’ts:
- Fahrtenbuch in Excel oder der Cloud führen – Änderungen sind hier nicht nachvollziehbar.
- Lose Blätter oder nachträgliche Korrekturen verwenden.
- Das Fahrtenbuch nicht sofort, zum Beispiel ab dem 1. Januar, beginnen.
Ein wichtiges Praxisbeispiel ist ein Urteil des Finanzgerichts Hessen, das zeigt, dass eine Anrufungsauskunft nach § 42e EStG beim Finanzamt Rechtssicherheit bieten kann. Wenn das Finanzamt ein Fahrtenbuch nicht anerkennt, können Unternehmer rechtzeitig Anpassungen vornehmen, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.
Tipp: Um Fehler zu vermeiden, sollte der Steuerberater zu Rate gezogen werden, da er oft weiß, welche Fahrtenbucharten (insbesondere elektronische) problemlos beim Finanzamt durchgehen.
Für weitere Informationen, besuchen Sie bitte die Deutschen Handwerks Zeitung.