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Wissens-ABC

 

Sie sind arbeitslos und möchten sich hauptberuflich selbständig machen? In diesem Fall können Sie bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit einen Zuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung beantragen.

Der Erhalt dieser Förderung ist an gewisse Voraussetzungen geknüpft. Die Arbeitsberaterinnen und Arbeitsberater der zuständigen Agentur für Arbeit informieren Sie über die förderungsrechtlichen Fragen. Erste Auskünfte erteilen auch die Betriebsberaterinnen und Betriebsberater Ihrer Handwerkskammer.

Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Punkte:

  • Der Zuschussantrag ist vor Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen.
  • Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Für die Gewährung von Zuschüssen ist außerdem die Abgabe einer Stellungnahme durch eine fachkundige Stelle notwendig. Für Handwerks- und handwerksähnliche Berufe ist dies Ihre zuständige Handwerkskammer. Sprechen Sie uns einfach an.

Weitere Informationen erhalten Sie außerdem bei der Agentur für Arbeit.

 

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