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Wissens-ABC

 

Stellenanzeigen sind nach wie vor ein viel genutztes Werkzeug, um Fachkräfte zu finden. Viel Zeit und neue Ideen fließen in die Gestaltung von Anzeigen, die genau die gesuchten Fachkräfte ansprechen sollen. Rein rechtlich müssen Stellenanzeigen aber alle erwerbstätigen Menschen ansprechen und dürfen keine Bewerber diskriminieren.

Fühlt sich ein Bewerber diskriminiert und klagt, drohen empfindliche Geldstrafen. Unabhängig davon, ob es sich um Printanzeigen, Videos, Onlineanzeigen, Plakate, Aushänge an schwarzen Bretter oder Aufkleber auf Firmenfahrzeugen handelt.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Im Gesetz steht, dass Bewerbende in Stellenanzeigen nicht aufgrund ethnischer Herkunft, Rasse, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität benachteiligt werden dürfen (§ 1 AGG). Und das AGG nennt nur wenige Ausnahmen.
Das bedeutet nicht, eine Bäckereifachverkäuferin erfolgreich auf Diskriminierung klagen kann, wenn sie eine Absage von einer Zimmerei erhält, die ein Stelle für einen Zimmerer ohne den Zusatz (m/w/d) ausgeschrieben hat. Die berufliche Qualifikation unterliegt natürlich nicht dem AGG und ist nach wie vor ein wichtiges und rechtlich sicheres Auswahlkriterium.

Nicht nur (m/w/d)

In vielen Stellenanzeigen findet man heute den Zusatz (m/w/d) nach der Stellenbezeichnung, um eine Verletzung des AGG in Bezug auf das Geschlecht zu vermeiden. Es gibt aber auch andere Formulierungen, die eine Diskriminierung nach Geschlecht ausschließen und gleichzeitig die Unternehmenskultur zeigen.

 

Jobtitel*

*Der Mensch zählt, nicht das Geschlecht!
Wir setzen auf Vielfalt und denken nicht in Kategorien wie m/w/d,
Herkunft, Religion, Behinderung oder Alter.

Oder

*Bei uns sind Menschen jeden Geschlechts willkommen.

 

Gleichbehandlung ist mehr

Die Diskussion um das dritte Geschlecht hat die anderen Forderungen des § 1 AGG in den Hintergrund treten lassen. Doch könnte jede der folgenden Formulierungen teuer werden:

 

Für unser Team suchen wir schnellstmöglich einen körperlich unversehrten, jungen, dunkelhäutigen, katholischen, homosexuellen Bäckereifachverkäufer mit 20 Jahren Berufserfahrung, der Mitglied der Piratenpartei ist.

 

Abgesehen davon, dass wenige Bewerber alle geforderten Kriterien erfüllen würden, sind so viele Diskriminierungen enthalten, dass eine Klage von nahezu jedem abgelehnten Bewerber (d/w/m) Erfolg haben könnte.

Betriebe sollten zudem Stellenanzeigen der Bundesagentur für Arbeit melden und prüfen, ob sie die Stelle mit schwerbehinderten Menschen besetzen können. Bei Nichtmeldung könnten Schwerbehinderte eine Entschädigung einklagen.

Wenn die Zahl der Fachkräfte knapp ist, ist es ohnehin wenig sinnvoll, Stellenanzeigen mit vielen Anforderungen an die Bewerber zu füllen. Heute bewerben sich Unternehmen bei den zukünftigen Mitarbeitern. Deshalb kann das AGG auch eine Chance sein, Bewerbergruppen mit einzubeziehen, die man vielleicht noch nicht im Blick hatte, wie zum Beispiel Menschen mit Behinderungen oder Ältere.

Bewerbungsformulare

Einige Unternehmen bieten die Möglichkeit, Bewerbungen über ein Eingabeformular direkt auf den Internetseiten des Unternehmens abzugeben. Diese Formulare sind auch für die Unternehmen eine Absicherung, da bestimmte Dateiformate ausgeschlossen werden können und Datenschutzrichtlinien einfacher umzusetzen sind.

Aber Vorsicht bei den Pflichtfeldern, also den Eingabefeldern im Formular, die zwingend ausgefüllt werden müssen, damit das Formular abgeschickt werden kann. Das Auswahlfeld Herr /Frau diskriminiert intersexuelle Personen, Alter und Religion sollten ebenfalls nicht als Pflichtfeld abgefragt werden und natürlich sollte das Hochladen von Bildern freiwillig sein.
Ein Bild in die Personalauswahl mit einzubeziehen ist sehr verlockend. Aber über ein Foto können Rückschlüsse z.B. zu Alter, Geschlecht und ethnischer Herkunft gezogen werden, die als Diskriminierung ausgelegt werden könnten. Und im persönlichen Kennenlernen kommt es oft genug zu Überraschungen, wenn Foto und Realität wenig gemein haben.

Hilfe bei der Einhaltung

Die Personalberatung und die Rechtsabteilung der Handwerkskammern unterstützen Mitgliedsunternehmen professionell und kostenlos, auch beim Thema Stellenanzeigen und AGG.

Quelle: Handwerkskammer Karlsruhe

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