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Wissens-ABC

 

Sozialversicherungen sind ein wichtiges Thema in der Selbständigkeit. Anders als bei Arbeitnehmern müssen Selbständige sich selbst um ihre Absicherung kümmern. Da keine gesetzliche Versicherungspflicht besteht, ist eine umfassende Information über die Optionen wichtig, um den jeweils passenden Weg zu finden.

Krankenversicherung

Als Selbständiger haben Sie die Wahl zwischen der freiwilligen gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung. Die Beiträge sind sehr unterschiedlich, so dass hier keine konkreten Angaben gemacht werden können.

Zu beachten ist aber, dass im Fall einer Wahl für eine private Krankenversicherung eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich nicht mehr möglich ist. Ab dem 55. Lebensjahr ist ein Wechsel gar nicht mehr möglich.

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet eine Familienversicherung. Die Beiträge der privaten Krankenversicherung sind in der Regel zumindest in jungen Jahren günstiger, im Alter allerdings sehr hoch.

Hier gilt es genau abzuwägen, welches Modell für Sie besser geeignet ist.

Rentenversicherung

In den sogenannten meisterpflichtigen Berufen (Anlage A der HWO) sind grundsätzlich auch Selbständige für die Dauer von insgesamt 218 Versicherungsmonaten rentenversicherungspflichtig. Erst danach können sie sich auf Antrag von der Rentenversicherung befreien lassen. Prüfen Sie also anhand Ihres Rentenverlaufs, ob Sie noch versicherungspflichtig sind.

Sollte Versicherungspflicht bestehen, beträgt der reduzierte Beitrag für Existenzgründer (bis 3 Jahre nach Existenzgründung bzw. Übernahme) derzeit 278,16 € monatlich.

Der Regelbetrag nach Ablauf der Gründungsphase (also nach 3 Jahren) beträgt derzeit 579,39 €. Sollten die Einnahmen dann noch geringer sein, kann eine einkommensgerechte Beitragsbemessung beantragt werden.

Sofern Sie nicht mehr versicherungspflichtig sind, können Sie ganz aus der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ausscheiden oder sich freiwillig weiterversichern. Der Mindestbeitrag ist derzeit 83,70€.

In diesem Fall sollten Sie sich genau beraten zu lassen, ob und in welcher Höhe eine Fortführung der DRV sinnvoll ist. Sprechen Sie hier den Berater der DRV an.
Natürlich können Sie in dieser Konstellation auch eine ganz andere private Altersvorsorge wählen.

Auch hier gilt es abzuwägen, wie ein Vorsorge-Mix aussehen könnte.

Arbeitslosenversicherung

Für Selbstständige besteht auch die Möglichkeit freiwillig in der Arbeitslosenversicherung zu verbeiben. Für Existenzgründer kann dies eine durchaus sinnvolle Entscheidung sein, da der wirtschaftliche Erfolg ja nicht immer vorhersehbar ist. Der Beitrag für Existenzgründer im 1. und 2. Jahr beträgt 45,68 €. Danach verdoppelt sich der Beitrag.

Unfallversicherung

In einigen Branchen werden auch Selbständige in die Pflichtversicherung in der Berufsgenossenschaft einbezogen. Die Satzung der jeweiligen Berufsgenossenschaft gibt hierzu Auskunft. Dort wo keine Versicherungspflicht besteht, hat der Selbständige die Wahl, ob er sich privat unfallversichert oder als freiwilliges Mitglied in der Berufsgenossenschaft versichert. Auch hier gilt es dann, verschiedene Angebote einzuholen und abzuwägen, welche Versicherung besser geeignet ist.

Quelle: Handwerkskammer Konstanz

 

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