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Wissens-ABC

Das BAFA-Programm bezuschusst Beratungen für Jungunternehmen, Bestandsunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten – Die Handwerkskammer ist Ihre erste Anlaufstelle.


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Mit dem Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows" des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) werden Beratungen sowohl für Jungunternehmen als auch für Bestandsbetriebe und Unternehmen in Schwierigkeiten bezuschusst.

Gefördert werden allgemeine Beratungen für Jungunternehmen (Unternehmen, die nicht länger als 2 Jahre am Markt sind) sowie für Bestandsunternehmen (ab 3 Jahren nach Gründung) zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Beratungen vor einer Gründung können nicht mit diesem Programm bezuschusst werden. Hierfür gibt es Förderprogramme des Landes. Zusätzlich können spezielle Beratungen etwa zur Fachkräftegewinnung und -sicherung oder zu Nachhaltigkeit und Umweltschutz in Anspruch genommen werden.

Bei Bestandsunternehmen werden maximal fünf Tage pro Beratungsthema gefördert, bei jungen Unternehmen und der Unternehmenssicherungsberatung gilt diese Regelung nicht. Hier kann die Maßnahme über den gesamten Förderzeitraum (maximal 6 Monate) durchgeführt und abgerechnet werden. Unternehmen in Schwierigkeiten können eine Förderung für eine Unternehmenssicherungsberatung und eine Folgeberatung erhalten.

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den jeweils maximal förderfähigen Beratungskosten. Beratungen für Jungunternehmen können demnach mit bis zu 2.000 Euro, Beratungen für Bestandsunternehmen mit bis zu 1.500 bezuschusst werden. Für Unternehmen in Schwierigkeiten können bis zu 2.700 Euro der Beratungskosten übernommen werden. Näheres hierzu und zu den einzelnen Fördervoraussetzungen ist unter www.bafa.de abrufbar.

Erste Anlaufstelle ist die zuständige Handwerkskammer als Regionalpartner. Vor der Antragstellung sind alle Jungunternehmer und Unternehmen in Schwierigkeiten verpflichtet, an einem kostenlosen Informationsgespräch mit den Betriebsberatern der Kammer teilzunehmen. Bestandsunternehmen steht es frei sich hier vorab zu informieren.

Die Betriebsberater der Kammern überprüfen die Unterlagen und informieren den Betrieb über das Ergebnis der Prüfung. Erst nach Erhalt dieses Schreibens darf mit der Beratung begonnen werden.



Ansprechlaufstelle:

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