443 < 2937

Wissens-ABC

 

Investoren, Abnehmer und Verbraucher bevorzugen immer mehr Unternehmen, die die richtigen ökologischen und sozialen Kriterien erfüllen. Unternehmen müssen daher sicherstellen, dass ihre Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungs-Prozesse in den Mittelpunkt ihrer Strategie rücken.

Die europäische Bankenaufsicht hat in ihren Leitlinien für die Kreditvergabe und –überwachung bereits in einer Veröffentlichung im Mai 2020 Anforderungen zur Berücksichtigung von ESG-Risiken bei der Kreditvergabe definiert. Darin beinhaltet ist auch die Kreditvergabeprüfung an Handwerksbetriebe, einhergehend mit der Erhebung von ESG-Informationen. Ziel ist unter anderem die Erkennung von Nachhaltigkeits- und Klimarisiken sowie von Transformationserfordernissen.

Künftig werden Banken ihre Kreditkunden kritisch, aber konstruktiv auf ihrem Nachhaltigkeitsweg begleiten. Es besteht dabei eine enge thematische Verknüpfung mit dem ab Januar 2023 gültigen Lieferkettengesetz.

Große Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten sind verpflichtet, auf Missstände bei Zulieferern beim Einkauf von Materialien und Rohstoffen zu reagieren. Und mit der für das Geschäftsjahr 2024 für Unternehmen ab 250 Mitarbeitern kommenden „Corporate Sustainability Reporting Directive" muss auch ein Nachhaltigkeitsbericht erstellt werden.

 

Als Teil der Lieferkette können dabei auch Handwerksbetriebe in den Fokus geraten - und sollten sich der Kriterien bewusst sein. Für mehr Informationen über die ESG-Kriterien sowie Kreditvergabe im Allgemeinen beraten Sie die Ansprechpartner der baden-württembergischen Handwerkskammern gerne.

 

22.06.23, Handwerkskammer Karlsruhe

zurück
powered by webEdition CMS