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Wissens-ABC

In der Startphase hat ein Gründer alle Hände voll zu tun. Die Erstellung eines schlüssigen Businessplans, die Vorbereitung auf Bankgespräche, Ideen für die erfolgreiche Jagd auf Kunden entwickeln – das sind nur drei Beispiele dafür, was einen Gründer in der Startphase umtreibt. Was dabei gerne vergessen wird, ist die Absicherung gegen außerplanmäßige Ereignisse im Unternehmen. Gerade in der Gründungsphase ist die Absicherung besonders wichtig, weil noch kein „Polster“ vorhanden ist, von dem in Ausnahmesituationen gezehrt werden kann.

Ein Beispiel:

Kurz vor Weihnachten 2010 kam es, nach den Ermittlungen der Brandsachverständigen von einem Adventskranz ausgelöst, zu einem verheerenden Brand in der Altstadt von Konstanz. Das betroffene Gebäude konnte nicht gerettet werden und auch Nachbargebäude wurden schwerst beschädigt. In einem der betroffenen Nachbargebäude ist ein Augenoptikermeister mit seinem Geschäft ansässig. Aufgrund der starken Schäden muss auch sein Gebäude rückgebaut und komplett neu aufgebaut werden. Lange war strittig, ob die Sichtfront zur Fußgängerzone aus Denkmalschutzgründen erhalten bleiben muss. Zwei Jahre später, Weihnachten 2012, ist das Gebäude, in dem der Brand entstanden war, wieder aufgebaut und in absehbarer Zeit bezugsfertig. Das Nachbarhaus, in dem der Optikermeister sein Geschäft hatte, ist noch immer eine Brandruine. Hier wird der Neubau erst 2013 beginnen. Der Optikermeister hatte das Glück, ausreichend versichert zu sein. Ansonsten wäre seine Existenz vernichtet, denn an seinem eigentlichen Standort wird es insgesamt Jahre dauern, bis er sein Geschäft wieder eröffnen kann. Das Beispiel zeigt, dass auch ohne eigenes Verschulden Ausnahmesituationen entstehen können, gegen die man sich als Betriebsinhaber unbedingt absichern muss – von Anfang an. Gerade vor Elementarschäden durch Feuer, Überschwemmung oder Sturm ist niemand gefeit.

Ausreichende Versicherung ein Muss

Existenzbedrohende Risiken müssen unbedingt ausreichend versichert sein. Hier gibt es eine ganze Reihe von Versicherungen, über die jeder Unternehmer verfügen sollte. Eine Gebäudeversicherung deckt Schäden an Gebäuden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Eine Geschäftsinhaltsversicherung tritt für Schäden an Einrichtungen, Maschinen und Waren ein, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel sowie durch Einbruch und Raub entstehen. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung deckt bei schadensbedingten „Zwangspausen“ wie im Beispiel des Optikermeisters Kosten wie Löhne und Gehälter, Pacht und Zinsen. Auch vor Ort beim Kunden kann sich Existenzbedrohendes ereignen. Die Haftungsrisiken für Sach- und Personenschäden deckt eine Betriebshaftpflichtversicherung.

Die beste Versicherung ist sicher die, die man nie in Anspruch nehmen muss. Tritt eine Ausnahmesituation ein, zeigt sich schnell, wie wichtig es ist, gut versichert zu sein.

Weitere Informationen zur Minimierung von Brandrisiken und zur Versicherung gegen Elementarschäden finden Sie auf der Homepage der Handwerkskammer Konstanz.

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