Elektromobilität
Sowohl Kauf von Elektrofahrzeugen als auch die Umrüstung bestehender Fahrzeuge auf E-Mobilität und die Schaffung von Infrastruktur sind förderfähig.
Aktuelle Förderprogramme
Investitionskredit Nachhaltige Mobilität (Fahrzeuge mit Ladeinfrastruktur)
| Träger: | Bund (KfW), Programm-Nr. 268 |
| Struktur: | Nachhaltige und klimafreundliche Mobilität |
| Was wird gefördert? | Batterieelektrisch angetriebene Fahrzeuge für Personenbeförderung oder elektrisch angetriebene Nutzfahrzeuge sowie Elektrische Ladeinfrastruktur |
| Was wird nicht gefördert? | Hybridfahrzeuge |
| Gegenstand der Förderung: | PKWs, leichte bis schwere Nutzfahrzeuge, elektr. Motorroller, Lastenräder, öffentliche und nicht-öffentliche elektrische Ladeinfrastruktur inklusive Erweiterung und Modernisierung der Stromnetzanschlüsse |
| Wer wird gefördert? | Unternehmen aller Größen |
| Wie und wie viel wird gefördert? | Kredit mit Laufzeitvarianten von 5 bis 30 Jahren (max. 50 Millionen Euro) |
| Wer stellt den Antrag? | Hausbank |
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Modul 4 (Stapler: Ersatzbeschaffung elektrisch angetriebener Stapler)
| Träger: | Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle |
| Struktur: | Energieeffizienz, Umweltschutz |
| Was wird gefördert? | Anlagentechnik (bei Ersatz für Bestandsanlagen) |
| Was wird nicht gefördert? | Energiereduktionspotenzial in Folge des Anlagenaustauschs unter 15 % |
| Gegenstand der Förderung: | Austausch eines älteren elektrisch betriebenen Staplers gegen einen neuen elektrischen Stapler. Durch den Austausch muss eine Energieeinsparung von mind. 15% erreicht werden. Bedingung: Der ersetzte Stapler muss noch funktionsfähig sein, er muss seit mindestens 5 Jahren beim Antragsteller im Einsatz sein und muss verkauft oder fachgerecht verschrottet werden. |
| Wer wird gefördert? | KMU laut EU-Definition |
| Wie und wie viel wird gefördert? | Zuschuss: 15% für kleine Unternehmen (Mindest-Investitionsvolumen: 10.000 EUR, max. 20 Mio. EUR pro Vorhaben) |
| Wer stellt den Antrag? | Unternehmen |
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Modul 6 (Stapler: Ersatz diesel- oder gasbetriebene Stapler durch E-Stapler)
| Träger: | Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle |
| Struktur: | Energieeffizienz, Umweltschutz |
| Was wird gefördert? | Anlagentechnik (bei Ersatz für Bestandsanlagen) |
| Gegenstand der Förderung: | Austausch eines ein diesel- oder gasbetriebenen Staplers gegen einen neuen E-Stapler. Bedingung: Der ersetzte Stapler muss noch funktionsfähig sein, er muss seit mindestens 5 Jahren beim Antragsteller im Einsatz sein und muss verkauft oder fachgerecht verschrottet werden. |
| Wer wird gefördert? | Kleine Unternehmen |
| Wie und wie viel wird gefördert? | Zuschuss: 33% (Mindest-Investitionsvolumen: 2.000 EUR, max. 200.000 EUR pro Vorhaben) |
| Wer stellt den Antrag? | Unternehmen |
E-Lastenfahrräder
| Träger: | Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle |
| Struktur: | Nachhaltige und klimafreundliche Mobilität |
| Was wird gefördert? | E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr |
| Was wird nicht gefördert? | Kein Leasing, keine gebrauchten Lastenfahrräder, keine Fahrräder für Personenbeförderung (Rikschas), kein privater Gebrauch |
| Gegenstand der Förderung: | Lastenfahrräder und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung aus freigegebener Fahrzeugliste |
| Wer wird gefördert? | Unternehmen aller Größen |
| Wie und wie viel wird gefördert? | Zuschuss, 25% der Anschaffungskosten, maximal 3.500.- Euro pro Fahrzeug |
| Wer stellt den Antrag? | Unternehmen |
Förderprogramm „Charge@BW“ (Nur Ladeinfrastruktur)
| Träger: | Land Baden-Württemberg |
| Struktur: | Nachhaltige und klimafreundliche Mobilität |
| Was wird gefördert? | Öffentlich zugängliche Ladestationen inklusive Netzanschluss |
| Gegenstand der Förderung: | Öffentlich zugängliche (mind. Mo bis Sa > 12 Stunden/Tag) Ladestationen inklusive Netzanschluss mit anschließendem Betrieb in Baden-Württemberg. Die Stromversorgung der Ladesäulen muss nachweislich mit erneuerbaren Energien erfolgen. |
| Wer wird gefördert? | Unternehmen aller Größen in BW |
| Wie und wie viel wird gefördert? | Zuschuss, Höhe von 40% der Ausgaben (max. 2.500 € je Ladepunkt, Mindestfördersumme: 5.500 €) |
| Wer stellt den Antrag? | Unternehmen |
Förderprogramm „TruckCharge@BW“ (Nur Ladeinfrastruktur)
| Träger: | Land Baden-Württemberg |
| Struktur: | Nachhaltige und klimafreundliche Mobilität |
| Was wird gefördert? | Öffentlich zugängliche Ladestationen inklusive Netzanschluss > 3,5 Tonnen |
| Gegenstand der Förderung: | Öffentlich oder nicht öffentlich Ladestationen inklusive Netzanschluss mit anschließendem Betrieb in Baden-Württemberg. Die Stromversorgung der Ladesäulen muss nachweislich mit erneuerbaren Energien erfolgen. |
| Wer wird gefördert? | Unternehmen aller Größen in BW |
| Wie und wie viel wird gefördert? | Zuschuss: pro Ladepunkt 50% der Installationskosten (max. 50.000 Euro), für den Anschluss ans Spannungsnetz max. 150.000 Euro |
| Wer stellt den Antrag? | Unternehmen |
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