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Neustart im Bestand: Förderangebote nutzen

Wissens-ABC

Besandtsförderung im Handwerk
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Eine Selbständigkeit im Handwerk startet in den seltensten Fällen „auf der grünen Wiese". In der Regel erfolgt der Start in bestehenden Räumlichkeiten oder es wird sogar ein kompletter Betrieb übernommen, wo neben Räumlichkeiten auch eine Betriebsausstattung vorhanden ist. Vielfach besteht dann deutliches Optimierungspotenzial bei Räumlichkeiten und Ausstattung. Typische Beispiele sind ein hoher Heizwärmebedarf durch eine energetisch sanierungsbedürftige Gebäudehülle oder hohe Stromkosten durch veraltete elektrische Anlagen wie Antriebe, Beleuchtung oder Drucklufterzeuger. Mitunter gibt es auch akuten Investitionsbedarf z. B. aufgrund eines undichten Dachs, das sich als umdeckungsreif entpuppt oder eines Drucklufterzeugers, der nicht mehr betriebsbereit ist.

Bevor hier Aufträge erteilt oder verbindliche Bestellungen getätigt werden, sollte immer geprüft werden, ob es Förderangebote für das jeweilige Investitionsvorhaben gibt. Im Folgenden fünf typische Beispiele:

 

Alte Fenster, Türen oder Tore sollen ersetzt oder das Dach neue gedeckt werden:

Hierfür gibt es Fördermittel aus dem Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG). Einzelmaßnahmen der energetischen Sanierung an der Gebäudehülle werden hier mit einem Zuschuss in Höhe von 15 Prozent der förderfähigen Kosten belohnt. Informationen zu diesem Förderprogramm finden Sie unter diesem Link.

Die Beleuchtungsanlage in der Betriebsstätte soll erneuert werden:

Der Einbau energieeffizienter Beleuchtungssysteme wird ebenfalls im Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) mit einem Zuschuss in Höhe von 15 Prozent der förderfähigen Kosten belohnt. Informationen zu diesem Förderprogramm finden Sie hier.

Der Drucklufterzeuger ist defekt und soll ersetzt werden:

Energieeffiziente Drucklufterzeuger werden im Programm „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft" gefördert. Im Modul 1 „Querschnittstechnologien" winkt hier kleinen und mittleren Unternehmen ein Zuschuss in Höhe von 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Informationen unter diesem  Link.

Ein alter dieselbetriebener Stapler soll gegen einen Stapler mit elektrischem Antrieb ersetzt werden:

Hier gibt es in Baden-Württemberg stattliche Zuschüsse aus dem Landesprogramm „BW-e-Nutzfahrzeuge". Bei einer Gesamtmasse zwischen 3,5 und 12 Tonnen wird ein elektrisch betriebener Stapler z. B. mit 30.000 Euro Zuschuss gefördert. Weitere Informationen

Geschäftsprozesse im Unternehmen sollen digitalisiert und hierfür Hard- und Software angeschafft werden:

Hier steht in Baden-Württemberg die „Digitalisierungsprämie Plus" als Förderangebot zur Verfügung. Bei Ausgaben zwischen 5.000 und 40.000 Euro gibt es z. B. einen Zuschuss in Höhe von 40 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 4.000 Euro pro Vorhaben. Informationen dazu sind hier zu finden.

 


 

Diese fünf Beispiele sollen zeigen, dass es attraktive Förderangebote für unterschiedlichste Investitionsvorhaben gibt. Ganz wichtig ist, dass in fast allen Förderprogrammen Anträge vor Maßnahmenbeginn gestellt werden müssen. Deshalb sollte man sich unbedingt vor Auftragserteilung oder einer verbindlichen Bestellung informieren, ob es für das Vorhaben ein passendes Förderangebot gibt.

Hier stehen die Betriebsberater der Handwerkskammern und Fachverbände gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.

 

10.01.23, Handwerkskammer Konstanz, psh

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