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Wissens-ABC

 

Frischgebackene Meisterinnen und Meister im Handwerk erhalten vom Land Baden-Württemberg eine einmalige Prämie, wenn sie einen Betrieb gründen, übernehmen oder sich maßgeblich an einem Unternehmen beteiligen.

Damit leistet die Landesregierung Baden-Württemberg einen wesentlichen Beitrag zur Förderung Handwerks und zur Sicherung des Wirtschaftsstandorts Baden-Württemberg.
Anträge können im Zusammenhang mit einer Existenzgründungsfinanzierung über die Programme „Startfinanzierung 80" oder „Gründungsfinanzierung" der L-Bank ab dem 1. Dezember 2020 gestellt werden.

So sieht die Förderung aus

Die Meistergründungsprämie wird als Tilgungszuschuss für ein zinsverbilligtes Darlehen der L-Bank aus den Programmen „Startfinanzierung 80% oder „Gründungsfinanzierung" gewährt. 

Der Tilgungszuschuss beträgt 10 % des Bruttodarlehensbetrags, maximal jedoch 10.000 Euro. Bei Teamgründungen kann jeder antragsberechtigte Jungmeister die Meistergründungsprämie erhalten. Wenn für die Teamgründung nur ein Darlehen für das Unternehmen beantragt wird, erhöht sich der Tilgungszuschuss entsprechend.

Wer kann die Meistergründungsprämie beantragen?

Die Meistergründungsprämie können Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister beantragen, die sich in Baden-Württemberg selbstständig machen und innerhalb von 24 Monaten nach ihrer Meisterprüfung eine Darlehensförderung aus den Programmen „Startfinanzierung 80" oder „Gründungsfinanzierung" bei der L-Bank beantragen.

Gefördert werden Jungmeisterinnen und -meister, die einen Handwerksbetrieb neu gründen, einen bestehenden Betrieb übernehmen (zum Beispiel im Rahmen einer Nachfolgeregelung) oder sich an einem bestehenden Unternehmen beteiligen.

Weitere Voraussetzungen für die Beantragung

Die Antragstellenden müssen sich in Handwerksgewerken gemäß der Anlagen A und B1 der Handwerksordnung (HwO) selbständig machen. Gründende, die sich in Gewerken der Anlage B2 „handwerksähnliche Berufe" selbständig machen, haben keinen Anspruch auf die Meistergründungsprämie.

Außerdem ist für den Erhalt der Förderung ein Beratungsgespräch oder ein „Check-up" des geplanten Vorhabens durch bei der regional zuständigen Handwerkskammer erforderlich.

Download:

  Antrag auf Meistergründungsprämie

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