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Widerrufsbutton wird Pflicht

08.06.2026

© Pexels

Ab dem 19. Juni 2026 gilt eine klare Regel: Wer online Verträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern abschließt, muss den Widerruf ebenso einfach machen wie den Kauf. Für viele Handwerksbetriebe bedeutet das: Ein elektronischer Widerrufsbutton wird Pflicht.

Betroffen sind alle Betriebe, die über ihre Webseite oder App Waren verkaufen oder Dienstleistungen buchen lassen – also klassische Webshops ebenso wie Online-Terminvergaben.

 

Was ändert sich?

Kommt ein Vertrag über eine Online-Benutzeroberfläche zustande, muss künftig eine Funktion vorhanden sein, über die Kundinnen und Kunden ihren Widerruf direkt elektronisch erklären können. Wichtig dabei:

  • Der Widerruf darf nicht komplizierter sein als der Vertragsabschluss.
  • Verträge per E-Mail sind nicht betroffen.
  • Es geht um Verträge mit Kunden. Reine B2B-Angebote bleiben außen vor.

 

Wann ist kein Widerruf nötig?

Nicht jede Leistung fällt unter das Widerrufsrecht – und damit auch nicht unter die Button-Pflicht. Typische Ausnahmen sind im Handwerk:

  • Maßanfertigungen nach Kundenspezifikation
  • Schnell verderbliche Waren (z. B. Lebensmittel)
  • Dringende Reparaturen auf ausdrücklichen Wunsch


Aber Vorsicht: Sobald auch nur ein widerrufbarer Vertrag möglich ist, muss der Button vorhanden sein.

 

Praxis-Tipp: Terminbuchung ist nicht gleich Vertrag

Viele Betriebe bieten Online-Terminbuchungen an. Hier gilt: Nur wenn bereits wesentliche Vertragsinhalte (z. B. Preis, Leistung) feststehen, liegt ein Vertrag vor. Fehlen diese Angaben, handelt es sich lediglich um eine Anbahnung – dann ist kein Widerrufsbutton erforderlich.

 

Wie muss der Widerrufsbutton aussehen?

Der Gesetzgeber macht klare Vorgaben:

  • Beschriftung: „Vertrag widerrufen“ (empfohlen)
  • Gut sichtbar und leicht auffindbar
  • Als Button oder Link möglich
  • Ohne Login oder Registrierung zugänglich


Praxisnah umgesetzt wird dies häufig in der Footer-Navigation oder an gut sichtbarer Stelle im Kundenbereich.

Wichtig: Der Zugang darf nicht erschwert werden, etwa durch zusätzliche Anmeldung oder App-Download.

 

Was soll nach dem Klick auf den Widerrufsbutton passieren?

Der Widerruf läuft in wenigen Schritten:

  • Eingabe von Name, Vertragsdaten (z. B. Auftragsnummer), E-Mail-Adresse
  • Bestätigung über Button: „Widerruf bestätigen“
  • Sofortige Eingangsbestätigung per E-Mail mit übermittelten Daten sowie Datum und Uhrzeit.


Ein rechtlicher Hinweis in folgender Form ist sinnvoll: Die Wirksamkeit des Widerrufs wird anschließend geprüft.

 

Nicht vergessen: Widerrufsbelehrung anpassen

Zusätzlich muss die Widerrufsbelehrung angepasst werden. Ein Pflichtsatz lautet: „Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter [Internetadresse] ausüben…“. Fehlt dieser Hinweis, drohen rechtliche Folgen.

 

Risiken bei Verstößen

Wer die Vorgaben ignoriert, riskiert:

  • Abmahnungen durch Wettbewerber
  • Verlängerung der Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate
  • Verlust des Anspruchs auf Wertersatz

 

Weitere Informationen

Elektronische Widerrufsfunktion auf Webseiten und in Apps (Webseite des ZDH)

Weiterführende Informationen finden Sie ebenfalls bei der HWK Konstanz

Quelle: HWK Konstanz, 21.05.2026
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