Widerrufsbutton wird Pflicht
Ab dem 19. Juni 2026 gilt eine klare Regel: Wer online Verträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern abschließt, muss den Widerruf ebenso einfach machen wie den Kauf. Für viele Handwerksbetriebe bedeutet das: Ein elektronischer Widerrufsbutton wird Pflicht.
Betroffen sind alle Betriebe, die über ihre Webseite oder App Waren verkaufen oder Dienstleistungen buchen lassen – also klassische Webshops ebenso wie Online-Terminvergaben.
Was ändert sich?
Kommt ein Vertrag über eine Online-Benutzeroberfläche zustande, muss künftig eine Funktion vorhanden sein, über die Kundinnen und Kunden ihren Widerruf direkt elektronisch erklären können. Wichtig dabei:
- Der Widerruf darf nicht komplizierter sein als der Vertragsabschluss.
- Verträge per E-Mail sind nicht betroffen.
- Es geht um Verträge mit Kunden. Reine B2B-Angebote bleiben außen vor.
Wann ist kein Widerruf nötig?
Nicht jede Leistung fällt unter das Widerrufsrecht – und damit auch nicht unter die Button-Pflicht. Typische Ausnahmen sind im Handwerk:
- Maßanfertigungen nach Kundenspezifikation
- Schnell verderbliche Waren (z. B. Lebensmittel)
- Dringende Reparaturen auf ausdrücklichen Wunsch
Aber Vorsicht: Sobald auch nur ein widerrufbarer Vertrag möglich ist, muss der Button vorhanden sein.
Praxis-Tipp: Terminbuchung ist nicht gleich Vertrag
Viele Betriebe bieten Online-Terminbuchungen an. Hier gilt: Nur wenn bereits wesentliche Vertragsinhalte (z. B. Preis, Leistung) feststehen, liegt ein Vertrag vor. Fehlen diese Angaben, handelt es sich lediglich um eine Anbahnung – dann ist kein Widerrufsbutton erforderlich.
Wie muss der Widerrufsbutton aussehen?
Der Gesetzgeber macht klare Vorgaben:
- Beschriftung: „Vertrag widerrufen“ (empfohlen)
- Gut sichtbar und leicht auffindbar
- Als Button oder Link möglich
- Ohne Login oder Registrierung zugänglich
Praxisnah umgesetzt wird dies häufig in der Footer-Navigation oder an gut sichtbarer Stelle im Kundenbereich.
Wichtig: Der Zugang darf nicht erschwert werden, etwa durch zusätzliche Anmeldung oder App-Download.
Was soll nach dem Klick auf den Widerrufsbutton passieren?
Der Widerruf läuft in wenigen Schritten:
- Eingabe von Name, Vertragsdaten (z. B. Auftragsnummer), E-Mail-Adresse
- Bestätigung über Button: „Widerruf bestätigen“
- Sofortige Eingangsbestätigung per E-Mail mit übermittelten Daten sowie Datum und Uhrzeit.
Ein rechtlicher Hinweis in folgender Form ist sinnvoll: Die Wirksamkeit des Widerrufs wird anschließend geprüft.
Nicht vergessen: Widerrufsbelehrung anpassen
Zusätzlich muss die Widerrufsbelehrung angepasst werden. Ein Pflichtsatz lautet: „Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter [Internetadresse] ausüben…“. Fehlt dieser Hinweis, drohen rechtliche Folgen.
Risiken bei Verstößen
Wer die Vorgaben ignoriert, riskiert:
- Abmahnungen durch Wettbewerber
- Verlängerung der Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate
- Verlust des Anspruchs auf Wertersatz
Weitere Informationen
Elektronische Widerrufsfunktion auf Webseiten und in Apps (Webseite des ZDH)
Weiterführende Informationen finden Sie ebenfalls bei der HWK Konstanz