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25.07.2022

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Junge Menschen ausbilden und Wissen weitergeben – das zeichnet das Handwerk aus. Wer ausbilden möchten, für den ist der Ausbilderschein Voraussetzung. Das heißt: Mindestens ein Mitarbeiter im Ausbildungsbetrieb muss die Ausbildung zum Ausbilder nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) abgeschlossen haben und somit im Besitz eines Ausbilderscheins sein.

Der Ausbilderschein – auch AdA-Schein genannt – bescheinigt die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung der Ausbilder (AdA). Wer den AdA-Schein machen möchte, sollte eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen . Die Ausbildung sollte in dem Beruf sein, in dem der Ausbilder Lehrlinge ausbilden möchte, da er die entsprechende fachliche Kompetenz vorweisen muss. Wer abseits des gelernten Berufes ausbilden möchte, sollte sich an die zuständige Handwerkskammer wenden.

Erfahren Sie mehr in der Deutsche Handwerks Zeitung (DHZ).

Quelle: InfoStream Nr. 28/2022 - Handwerkskammer Region Stuttgart; Deutsche Handwerks Zeitung
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