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Wann kommt die Wirtschafts-Identifikationsnummer?

30.09.2024

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Die Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) beginnt ab dem 1. November 2024. Diese Nummer ist eine eindeutige ID für wirtschaftlich tätige natürliche Personen, juristische Personen und Personengesellschaften. Sie wird automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern verschickt, entweder über eine öffentliche Mitteilung (für jene mit einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) oder über das Steuersystem Elster (für jene ohne). Die Angabe der W-IdNr. ist bis Ende 2026 nicht verpflichtend. Steuer- und Umsatzsteuer-Identifikationsnummern bleiben weiterhin gültig. Die W-IdNr. ähnelt der USt-IdNr., wird jedoch um ein zusätzliches Unterscheidungsmerkmal ergänzt.

Die Einführung der W-IdNr. soll langfristig die Bürokratie abbauen und die Kommunikation zwischen Wirtschaftsteilnehmern und Behörden sowie zwischen den Behörden selbst vereinfachen. Während die Steuer-Identifikationsnummer weiterhin für die Abgabe von Steuererklärungen verwendet wird, soll die W-IdNr. die Verwaltungsprozesse modernisieren und effizienter gestalten.

 

Zur Unterscheidung hier nochmal die drei unterschiedlichen Nummern:

  • Beispiel Steuer-Identifikationsnummer: Elfstellige Kennziffer im Format "01234567890".
  • Beispiel Umsatzsteuer-Identifikationnummer: Erst die Länderkennung "DE" und dann neun Ziffern im Format "123456789".
  • Beispiel Wirtschafts-Identifikationsnnummer: Die Buchstaben DE, dann neun Ziffern. Sie entspricht damit in ihrer Form der USt-IdNr. Zusätzlich wird die W-IdNr. um ein fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal ergänzt. Beispiel: DE123456789-00001.

 

Für weitere Informationen, besuchen Sie bitte die Deutschen Handwerks Zeitung

Quelle: hen Handwerks Zeitung, 27.09.2024
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