386 < 356

Energiewendehelfer unterstützen Betriebe

29.07.2024

© pexels

Werbung mit olympischen Begriffen und Symbolen ist rechtlich heikel. Begriffe wie „Olympia“, „olympisch“ und die Olympischen Ringe sind durch das Internationale Olympische Komitee (IOC) und den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) geschützt. Unternehmen dürfen diese nur mit Genehmigung verwenden, ansonsten drohen teure Abmahnungen und Schadensersatzforderungen. Selbst die Nutzung von Hashtags wie #Paris2024 kann problematisch sein, wenn das Unternehmen kein offizieller Sponsor ist.

 

Beispiele:

  • Erlaubt: Ein rein zeitlicher Bezug, wie "Olympia-Rabatt".
  • Nicht erlaubt: Nutzung des olympischen Emblems oder Hinweise, die eine offizielle Partnerschaft suggerieren.

 

Rechtsanwälte empfehlen, sich vor der Nutzung juristisch beraten zu lassen, da jede Werbung individuell geprüft werden muss. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs erlaubte "Olympia-Rabatt" wegen des zeitlichen Bezugs, während das Oberlandesgericht Düsseldorf die Werbung eines Whirlpools mit "Olympia 2010" als unlautere Werbung untersagte.

 

Insgesamt sollten Unternehmen den Eindruck vermeiden, offizieller Sponsor zu sein, und keine geschützten Symbole oder Begriffe ohne Genehmigung verwenden, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

 

Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie in der Deutschen Handwerks Zeitung.

Quelle: Deutsche Handwerks Zeitung, 22.07.2024; Text: Harald Czycholl
powered by webEdition CMS