Schwarzarbeit: Neue Pflichten
26.01.2026
Seit dem 1. Januar 2026 zählt das Friseur- und Kosmetikgewerbe offiziell zu den sogenannten Schwarzarbeitsbranchen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Damit gelten für Betriebe zusätzliche gesetzliche Pflichten, die insbesondere bei Prüfungen durch den Zoll relevant sind.
Dazu gehören unter anderem:
- die Sofortmeldung neuer Beschäftigter (auch Auszubildender) spätestens bei Arbeitsaufnahme
- die Ausweispflicht für Arbeitnehmer während der Arbeitszeit
- die schriftliche Hinweispflicht des Arbeitgebers auf diese Ausweispflicht
- eine vollständige Arbeitszeitdokumentation sowie Aufbewahrung der Unterlagen
- Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei Kontrollen durch die Zollverwaltung
- Papierform mit Unterschrift für neue Arbeitsverträge und wesentliche Vertragsänderungen
Eine weiterführenden Artikel und den Download zum Infoblatt "Neue Pflichten für das Friseur- und Kosmetikgewerbe ab dem 1. Januar 2026 im Überblick" finden Sie bei der HWK Reutlingen
Quelle: HWK Reutlingen, 14.01.2026