Neue Regeln für Umweltwerbung ab September 2026
31.08.2026
Ab dem 27. September 2026 gelten durch die Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo-Richtlinie 2024/825) strengere Regeln für die Werbung mit Umweltversprechen.
Wer Begriffe wie „nachhaltig“, „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ nutzt, muss diese präzise und nachvollziehbar belegen können. Andernfalls drohen hohe Strafen (Deutsche Handwerks Zeitung vom 10. April 2026).
Weitere Informationen, ein Merkblatt als Download sowie die Anmeldemöglichkeit für eine Webseminar der HWK Karlsruhe finden Sie hier.
Quelle: HWK Karlsruhe, 27.08.2026