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Lkw-Maut: Was Sie zur Handwerkerausnahme wissen müssen

12.08.2024

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Seit dem 1. Juli 2024 gilt die erweiterte Lkw-Maut auf deutschen Autobahnen und Bundesstraßen für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Handwerker profitieren von einer Ausnahme, wenn sie Fahrzeuge unter 7,5 Tonnen für den Transport von Material, Ausrüstung oder handwerklich hergestellten Gütern nutzen. Diese Fahrzeuge müssen bei Toll Collect registriert werden, um die Kontrolle zu erleichtern. Trotz der positiven Bewertung der Ausnahme durch den ZDH-Präsidenten Jörg Dittrich, gibt es Forderungen nach Nachbesserungen, insbesondere bei Regelungen für Werkstattfahrten und bestimmte handwerkliche Produktionen.

Die Einnahmen aus der Lkw-Maut sind eine bedeutende Einnahmequelle für den Bund, mit geschätzten Mehreinnahmen von 500 Millionen Euro im Jahr 2024 und rund 1,2 Milliarden Euro in den Folgejahren. Diese Einnahmen werden zur Hälfte für Bundesfernstraßen und zur Hälfte für Maßnahmen im Bereich Mobilität, überwiegend für die Schiene, verwendet.

Zusätzlich zur Handwerkerausnahme gibt es auch Ausnahmen für Wohnmobile, die meistens mautfrei bleiben, sofern sie als solche erkennbar sind und dauerhaft mit einer Wohneinrichtung ausgestattet sind. Fahrzeuge, die wie Lkw aussehen, sollten eine Zulassung als "sonstiges Kfz Wohnmobil" anstreben, um ebenfalls von der Maut befreit zu sein.

 

Für weitere Informationen, besuchen Sie bitte die Deutschen Handwerks Zeitung.

Quelle: Deutsche Handwerks Zeitung, 02.07.2024
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