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Neue Gesetze und Regeln im Handwerk ab Juli

03.07.2024

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Strengere Regeln für den Gerüstbau, die Mautpflicht greift bald auch für kleine Transporter und für Neuwagen sind neue Fahrassistenzsysteme vorgeschrieben: Das ändert sich im kommenden Monat für Verbraucher, Handwerker und andere Unternehmer.

Ab 1. Juli gelten strengere Regeln für den Gerüstbau

Keine Baustelle ohne Gerüst. Doch nicht immer sind es eingetragene Gerüstbauerbetriebe, die die Gerüste aufstellen. Die Frage, welches Gewerk wann welche Form von Gerüst aufstellen darf, wird ab Juli 2024 im sogenannten Übergangsgesetz neu geregelt. Dann gilt, dass Betriebe aus 22 Gewerken nur noch Arbeits- und Schutzgerüste aufstellen dürfen, die direkt im Zusammenhang mit der eigenen Leistungserbringung stehen.

Mautpflicht auch für kleinere Transporter

Bisher gilt auf Autobahnen und Bundesstraßen in Deutschland eine Mautpflicht für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen. Zum 1. Juli 2024 greift die Lkw-Maut dann auch für kleinere Transporter ab 3,5 Tonnen. Ausgenommen bleiben aber Fahrten von Handwerksbetrieben. Der Bundesrat hat im Oktober 2023 einem entsprechenden Gesetz zugestimmt.

Änderungen im Juli 2024 für Rentnerinnen und Rentner

Die mehr als 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland erhalten zum 1. Juli um 4,57 Prozent steigende Bezüge. Erstmals gehen die Renten in Ost und West in gleichem Ausmaß in die Höhe. Eine Rente von 1.000 Euro steigt damit um 45,70 Euro.

Ab Juli sollen zudem rund drei Millionen Menschen einen kräftigen Zuschlag auf ihre Erwerbsminderungsrente bekommen: Bei einem Rentenbeginn zwischen Januar 2001 und Juni 2014 beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent. Liegt der Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018, beträgt er 4,5 Prozent.

 

Was sich im kommenden Monat noch ändert, erfahren Sie in der Deutschen Handwerks Zeitung.

 

Quelle: Blitzlicht Handwerkskammer Ulm - 03.07.2024 // Deutsche Handwerks Zeitung; Text: Eileen Wesolowski
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